Literarische Anzeige. 255
richt in den Weg getreten war. Diese Klagstel-
lung wurde oberstrichterlich als statthaft angenom-
men, und demzufolge der Prozeß als Gemeinde-
sache geführt ?).
Literarische Anzeige.
Unter Beziehung auf die in diesen Blättern
Bd. V. S. 408 mitgetheilte Ankündigung des treff-
lichen Hanobuchs der gerichtlichen Untersuchungs-
kunde von v. Jagemann, Frankfurt bei Kettem-
beil 1838, glauben wir unsere Leser, die sich für
kriminalistische Praxis interessiren, auf die Erschei-
nung des Zten Bandes dieses Werkes aufmerksam
machen zu müssen.
Dasselbe enthält 344 aktenmäßige Bei-
spiele, die, in genauer Verbindung mit dem theo-
retishen Theile, auf folgende Weise eingereiht sind:
A. Voruntersuchung, und zwar
1) die Untersuchung und Aufnahme des That-
bestandes;
2) die Fahndung auf Subjekte und Objekte
der That
3) die Voruntersuchung am Orte der *“
B. Behandlung der Untersuch
1) Das Untersuchungsgefängniß;
2) andere Mittel zur Festhaltung des Inkul-
paten.
C. Grundsätze des Kriminalverhörs.
1) Würdigung der Persönlichkeit des Inkul-
aten
2) die Anordnung der Verhöre mit dem In-
kulpaten;
2, OAGE. v. 25. Febr. 1831. Vgll. OAGAklt. Nr. 989
28 20 und Nr. 25 2 20.