Full text: Blätter für Rechtsanwendung. VII. Band (7)

256 Literarische Anzeige. 
3) Behandlung und Vernehmung der Zeugen. 
D. Form, Ergänzung und Schluß der Akten. 
1) Bildung der Untersuchungsakten; 
2) Vervollständigung und Schluß der Unter- 
suchung. 
Besonders anziehend si sind die zahlreichen, aus 
dem Schatzkästlein eines reichen kriminalistischen 
Lebens gegriffenen Anmerkungen des Verfassers, die 
allein an Werth einen dickleibigen Kommentar auf- 
wiegen. 
So lange, wir wiederholen es noch einmal, 
für die Heranbildung tüchtiger Kriminalisten so- 
wohl auf den Hochschulen, als im praktischen Le- 
ben nicht mehr als bisher geschieht, so lange die 
ohnehin seltene Erscheinung derselben beinahe eine 
Geburt der Noth oder des Zufalls ist, so lange die 
Oeffentlichkeit nicht den Richtern selbst eine Schule 
der Erfahrung gewährt, so lange nach der beste- 
henden Beweistheorie ein fast erklusiver Werth 
auf die Erlangung des Geständnisses gelegt wer- 
den muß, so lange werden Werke dieser Art im- 
mer nicht nur sehr verdienstlich, sondern gewisser- 
massen unentbehrlich seyn. 
Dem Neulinge auf der ungewohnten Bahn 
wird dieses Buch, soferne er nur die darin ent- 
haltenen Anweisungen mit den Vorschriften der 
vaterländischen Gesetzgebung geschickt zu vereini- 
gen versteht, das Auftreten erleichtern, aber auch 
der geubtere Praktiker wird es nicht aus den Hän- 
den legen, ohne manches Neue * gelernt zu 
haben. Höfler. 
Onome. 
Nicht frommt, daß ein Gesetz zu wörtlich führst 
unde; 
Gieb, bist du rechtsgelehrt, von Sinn und Zweck 
mir Kunde.