Full text: Blätter für Rechtsanwendung. VII. Band (7)

258 Uebersicht des heutigen Archivrechts. 
mit Approximationen zur Wahrheit durch negatives 
Bekämpfen bisher angenommener Sätze, in einem 
Worte, mit unvollkommenen Ergebnissen begnügen. 
Gleichwohl fehlt es nicht an glücklichen Re- 
sultaten, welche schon oft auf diesem mühsamen 
Wege, bei dem durch deutschen Fleiß so sehr ausge- 
bildeten Studium und den zusammengebrachten Hilfs- 
mitteln dieser Wissenschaft, sowohl in Feststellung 
historischer Fakta, als auch in Fällen der praktischen 
Rechtskunde bei staatsrechtlichen sowohl als pri- 
vatrechtlichen Prozessen gelungen sind, wovon ein- 
zelne Beispiele jedem praktischen Juristen bekannt 
sind, weßhalb dieser auch auf das von einem Nim- 
bus des Alterthums umgebene Archivswesen nicht 
ohne Chrfurcht hinzublicken gewohnt ist. 
Es ist jedoch dem praktischen Juristen gewiß 
nicht zuzumuthen, ohne besondere Veranlassung in 
diesem, wie schon bemerkt, weitläufigen und minu- 
tiösen Fache eine Kenntniß und Vertrautheit sich 
zu erwerben, welche ihm freilich in einigen vorkom- 
menden Fällen von großem und wesentlichem Nutzen 
seyn würde; es ist ihm unmöglich, da seine Zeit 
und Kräfte von der gewichtigen Masse jener all- 
täglichen Geschäfte zu sehr in Anspruch genommen 
sind, bei welchen keine archivalischen Urkunden 
im eigentlichen und engeren Sinne des Wortes 
vorkommen. 
Aus diesem Grunde dürfte es allerdings zweck- 
mässig und angemessen seyn, dem praktischen Ju- 
risten die praktischen Resultate archivalischer Unter- 
suchungen, oder Betrachtungen über einzelne Punkte 
des Archivswesens, welche einen allgemeinen prak- 
tischen Nutzen haben, auf eine für ihn genießbare 
Weise an die Hand zu geben. 
Dieses ist meine Absicht in den folgenden Blät- 
tern. — Was Archivrecht (jus archivi), wie 
es in unserer heutigen bayerischen Gesetzgebung 
vorkömmt, sey, und über den heutigen Stand die-