Full text: Blätter für Rechtsanwendung. VII. Band (7)

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Mittheilungen aus der neuern Theorie des 
Civilrechts. 
Ven Prof. Dr. Dellmann. 
VIII. 
BZur Lehre von der Schenkung 1). 
1) Remuneratorische Schenkung. Es 
ist eine noch unter den neuern Juristen nicht unge- 
wöhnliche Annahme, daß eine remuneratorische 
Schenkung keine reine Schenkung sey, sondern viel- 
mehr einem onerosen Geschäft gleichstehe, so daß 
sie niemals einer Insinuation bedürfe, in der Ehe 
stets erlaubt sey und keine Rückforderung wegen 
Undanks zulasse ). — Gehen wir zunächst aus 
von allgemeinen Erwägungen, so sind diese jener 
Ansicht nichts weniger als günstig. Denn es ist 
sonst auf das Wesen der Schenkung ohne Einfluß, 
aus welchem entfernteren Motiv dieselbe herrührt, 
wenn nur der Zweck der Bereicherung des andern, 
auf eigene Kosten vorhanden ist; das Motiv der 
Dankbarkeit ist eben so unbestimmt als schwer zu 
erkennen und zu beweisen; in einer auf gegenseitige 
Neigung gegründeten Ehe kann man jede Schen- 
kung als eine remuneratorische betrachten, und das 
Schenkungsverbot unter Ehegatten wäre damit in 
der That eludirt; wäre endlich in der That die 
remuneratorische Schenkung keine wahre Schenkung, 
so müßte sie ein datum ob causam und als sol- 
ches im Fall eines Irrthums revokabel seyn, wäh- 
rend doch gerade hier ausdrücklich die Kondiktion 
versagt wird 2). — Prüfen wir die Quellen, so 
sagt die L. 10, S. 13, L. 12 mand. kein Wort 
davon, daß im Falle der Remuneration das Ge- 
1) Savigny, System Bd. 4, KJ. 143 f. 
2) S. auch das bayer. LR. Th. 3, Kap. 8, é. 4 a. E. 
S. 8, Nr. 5, S. 13 a. E. Th. 1, Kap. 6, S. 31 a. A. 
2) L. 65, S. 2. D. 12. 6.