Full text : Der Weltbrand. Deutschlands Tragödie 1914-1918. Zweiter Band. (2)

und  endlich  durch  die  asiatische  Ferue  und  Verschwommendelt  der  inneren  Struktur
  des  Russischen  Reiches  noch  oerschlelert  war.  Das  „Selbstbestimmungerecht
der  Völker“  ist  nichts  anderes  ale  elne  Formel  für  dae  Recht  auch  der  kleinsten
nationalen  Grupplerungen,  lbren  Staatsaufbau  nach  elgenem  Ermessen  statt
unter  dem  Druck  von  „Herrenoölkern“  zu  gestalten.  Es  ist  die  Ubertragung  des
demokratisch-reoolutiondren  Grundsatzes  der  „égalité“,  der  Glelchhelt,  von  den
Einzelmenschen  auf  die  Volksindioidualitäten.

Diesen  Grundsatz  konnte  Deutschland  als  Ganzes  ohne  welteres  anerkennen.
Ist  doch  die  Geschichte  seines  elgenen  Zusammenschlusses  als  Volkspersönllchkeit
nichts  anderes  ale  ein  Bekenntnis  zu  eben  dlesem  Grundsatz.

Aber  frellich:  Deutschlande  Entwicklung  hatte  es  mit  sich  gebracht,  daß  seine
Grundelgenschaft  ale  Nationalstaat  nicht  ganz  ungetrübt  erschien.  Aue  früheren
Geschlchteepochen  umschloß  Deutschland  Iin  seinen  Grenzproolnzen  ein  paar
Einsprengscl  fremden  Volkstums.  Und  dlese  Grenzstriche  mußten  der  Gegenstand
  des  Streites  im  einzelnen  werden.

Im  Verlauf  der  mittelalterlichen  Geschichte  hatten  die  Völker  sich  in  den
Grenzmarken  stark  vermlscht.  Zumal  da,  wo  tatsächlich  das  Schwert  elngegriffen
und  Völkerschaften  von  mlnderer  Widerstandeskraft  unter  dle  Botmäßlgkeit
stärkerer  Machtkomplexe  gebeugt  hatte.  Das  war  der  Fall  blunschtlich  der  aus
dem  Bestande  des  alten  Könlgreichs  Polen  stammenden  Gebiete.  Diese  waren
durch  den  glatten  Gewaltakt  der  polnischen  Kellungen,  nach  damoaliger  Staateauffassung
  oon  Rechte  wegen,  an  Preußen  gekommen.  Polltisch  und  rechtlich
lag  also  der  Fall  Polene  ganz  analog  dem  der  Untersochung  der  „Rajavölker“
des  Orlente  durch  die  Türkel.

Anderslag  die  Frage,  wenn  man  sle  com  Standpunkt  der  Kultur  betrachtete.
Während  die  Türkel  den  untersochten  Völkern  nichte  ale  brutale  Vergewaltlgung
gebracht  hatte,  durfte  Preußen-Heutschland  sich  rühmen,  seine  polnischen  Prooinzen
  mit  allen  Errungenschaften  selner  westilchen  Kulturarbelt  reichlich  ausgestattet
  zu  haben  nach  dem  Goethewort:  „Erwirb  es,  um  es  zu  besitzen.“
Hier  nur  dem  etbnographlschen  Gesichtepunkt  und  damit  dem  Selbstbestimmungerecht
  der  kulturell  unoerglelchlich  niederiger  stehenden  Beoölkerungemehrhelt
dle  alleln  ausschlaggebende  Bedeutung  belzumessen,  bedeutete  eine  Vergewaltlgung
  dee  Kulturgedankens,  elne  Vernelnung  von  fünfolertel  Zahrhunderten
einer  beispiellos  ergieblgen  Kulturlelstung.

Noch  weit  verwickelter  lag  dae  elsaß-lotheingische  Problem.  Hier  lag,
polltisch  betrachtet,  eine  zwelmalige  Gewalttat  oor.  Die  erste  hatte  die  belden
Grenzlande  von  Deutschland  losgerlssen,  dle  zweite  sie  Frankreich  wieder  entrissen
  und  mit  Deutschland  wleder  oerelnigt.  Das  erste  war  also  eine  Annexion,
das  zweite  elne  „Desannexion"  gewesen.

Wenn  dle  Franzosen  behaupteten,  gerade  sie  beabsichtlgten  bel  lhrem
Streben  nach  Wiedergewinnung  der  „geraubten“  Prooinzen  eine  Desannexlon,
so  war  das  oom  polltisch-mllitärischen  Standpunkt  falsch.  Schwierlger  lag  das
Problem,  wenn  man  es  vom  kulturellen  Standpunkt  aus  betrachtete.

Denn  unleugdar  hatten  das  Elsaß  und  Lothringen  während  der  190  Zabre
ihrer  Zugehörlgkelt  zu  Frankrelch  elne  innere  politisch-kulturelle  Entwlcklung
durchgemacht,  dle  sie,  der  ethnographlschen,  der  rassischen  Verschiedenhelt  zum

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