Vorrede. VII
Es ist ja ein allgemeines politisches Lieblingsspiel: mehr oder
minder über die Handlungen oder Unterlassungen der Regierungen und
Vertretungen zu zanken und sie zu verdächtigen. Allein es reimt sich
nichts weniger, als daß man in dieser Weise disputiert, ohne daß man
irgend welche Rechtskenntnis besitzt.
Danken wir Deutsche Gott, daß wir ein einheitliches deutsches
Recht besitzen wie solches keine andere Nation aufzuweisen vermag.
Das Verständnis für diese herrlichen Errungenschaften des 19.
Jahrhunderts zu wecken und zu fördern und den gebildeten Laien Ge-
legenheit zu geben, einen Einblick in diese Rechtszustände zu tun, sowie
einem ausgedehnten Kreise aller Schichten der Bevölkerung auf allen
Gebieten des öffentlichen Rechtes ein zuverlässiger Rechtsbeistand, Rat-
geber, Führer und Wegweiser zu sein, ist mein Bestreben und die Auf-
gabe dieses Werkes. Es soll für den täglichen Gebrauch als praktisches
Hand-, Hilfs= und Nachschlagebuch dienen.
Diesem Zweck entsprechend durfte das Buch räumlich nicht zu
groß erscheinen und in demselben die Gesetze 2c. natürlich nicht in ihrer
vollen Ausführlichkeit, sondern nur das wesentliche und charakteristische
d. h. der Kern derselben mitgeteilt werden. Diese wesentlichen Vor-
schriften waren aber, um maßgebend und streithaltig zu sein, mit den
Worten des Gesetzes selbst und zwar nach dem neuesten Stande wieder
zu geben.
Auf diese Weise ist es mir gelungen, das in nun 36 Bundes-
und Reichsgesetzblätterbänden verteilte gesamte diesbezügliche Material
auf einen Umfang zusammenzudrängen und in eine Form zu kleiden
und systematisch geordnet so darzustellen, daß jedem Leser leicht möglich
ist, alle auf die betreffenden Materien bezughabenden Vorschriften und
Quellen ohne Weiteres vor sich zu finden, ihm eine kurze aber zuverlässige
Auskunft und Belehrung zu geben und ihm zugleich ein praktisches
Hilfsmittel zu weiterem und eingehenderem Studium zu bieten.
Soweit es dabei zum richtigen Verständnis wichtiger Fragen er-
forderlich war, diese von den verschiedenen Seiten aus näher zu beleuchten,
habe ich solche Materien eingehendst behandelt und namentlich die Motive
und die Erklärungen der Vertreter der verbündeten Regierungen zu den
Gesetzentwürfen berücksichtigt.