Object: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1898. (75)

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von Tessin, freiherrliche Familie in Hochdorf. Gerichtliche Bestätigung zweier Nachstiftungen 
zum Familienstatut. 43. 
Titelverleihung. Verleihung des Titels Generalstaatsanwalt an den ersten Staatsanwalt bei 
dem Oberlandesgericht und des Titels Oberstaatsanwalt an die ersten Staatsanwälte bei 
den Landgerichten. 100. 
Todesursachen. Vereinigung der Statistik der Sterbfälle mit derjenigen über Todesursachen. 298 f. 
Trossingen (Verbindungsbahn) s. Verkehrsanstalten. 
Truppenverpflegung. Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen für das Jahr 1898. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 31. Dezember 
1897. 16. 
Tübingen-Plochi ngen (Bau eines zweiten Gleises) s. Zwangsenteignung. 
« U. 
Ueberlingen-Friedrichshafen (Eisenbahnbau) s. Verkehrsanstalten. 
Uebernahme Hilfsbedürftiger und Auszuweisender s. Heimathwesen. 
Umlagen s. Gebäudebrandschadensumlage und Viehseuchen. 
Unfall= und Krankenversicherung. Festsetzung des Betrags der auf die Amtskörperschaften 
umzulegenden Verwaltungskosten der Versicherungsanstalt der Württembergischen Bau- 
gewerks-Berufsgenossenschaft. Bekanntmachung des Landesversicherungsamts vom 11. 
Februar 1898. 53. 
Festsetzung der durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienste der land= und forstwirth- 
schaftlichen Arbeiter. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 11. März 1898. 55. 
Prämientarif der Versicherungsanstalt der Württembergischen Baugewerks-Berufs- 
genossenschaft. Bekanntmachung des Landesversicherungsamts vom 23. Juli 1898. 162. 
Unterrichtswesen s. Schulwesen. 
Unterstützungs= und Sterbekasse der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Stuttgart. 
Auflösung derselben. 130. 
Unterstützungs-Bedürftige s. Heimathwesen. 
Ursprungszeugnisse. Behörden zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen für die Waarenausfuhr 
nach Spanien. 50. 
s. auch Gesundheitszeugniß. 
Verbrauchsabgaben. Ermächtigung der Stadtgemeinde Geislingen zu Erhebung einer örtlichen 
Verbrauchsabgabe von Bier. Königliche Verordnung vom 19. April 1898. 97. 
Desgleichen der Stadtgemeinde Weinsberg. Königliche Verordnung vom 7. Juni 
1898. 133. *-
	        
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