1314
apr. 17
1315
apr.‘14
— 20
— 29
— 29
mai 14
iun. 22
aug. 26
nov. 9
1316
apr. 22
dec. 9
1317
febr. 1
märz 23
iun. 17
dec. 13
— 13
1318
ıan. 8
febr. 20
Heinrich II der ältere von NiederBaiern. 1314.
Purchausen
München
Landshut
Freising
Landshut
Straubing
Burchausen
Lantshut
107
schen und niederbairischen heerhaufen. Ludwig siegt. Monach. Fürstenf. ap. Böhmer 35 wo
« icdoch als bei cinem oberbairischen schriftsteller alles sehr einseitig und selbst unwahr dar-
- gestellt ist; so stehen hier z. b. die herzoglichen witwen auf Ludwigs seite.
In der heutigen schiedsrichterlichen sühne zwischen den herzogen von Baiern und den von Oest-
reich heisst es in bezug auf NicderBaiern: Wir scheiden sprechen und heissen, dass herzog
Rudolf und sein bruder herzog Ludwig.die pflege der'kinder und des landes zu Baiern mit
leuten und mit gut und mit allem zugehör geruhelich haben sollen, wie sie ihnen empfohlen
ist. Ocfele Script. 2,129.
willigt ein. zur schenkung zweier höfe zu Pöbing seitens des grafen Heinrich von Leonberg an das
- Kloster Raitenhaslach. Reg. Boic. 5,303.
und Otto und Heinrich bestätigen dem kloster Raitenhaslach die steuerfreiheit seiner häuser zu
Burghausen und Octting. Reg. Boic. 5,305.
und Otto gebieten ihren amtleuten das kloster Aldersbach bei seinen von den herzogen Otto und
Stephan erhaltenen handfesten über mauth und andere freiheiten zu schirmen. Res. Boic. 5,305.
und Otto gebieten denselben dem genannten kloster an den ihm von Otto und Stephan eingeant-
worteten pfändern und urbarn keine beschwerung wiederfahren zu lassen. Reg. Boic. 5,305.
und Otto undHeinrich bestätigen dem klosterRaitenhaslach mit ihres herrn und pflegers könig
Ludwigs willen gunst und heissen alle gnade recht und freiung, die dasselbe von ihren vor-
dern hat. Mon. Boic. 3,199.— Von Heinrich II allein zugleich für seinen bruder Otto und sei-
nen vetter Heinrich besiegelt.
An diesem tage reversirte sich zuRegensburg könig Ludwig als pfleger der iungen herzoge gegen
deren stände wegen der ihm von diesen verwilligten klauensteucr, nämlich von iedem ross25,
von iedem rind 15, und von iedem haupt kleineren viehes 15 pfennig. Reg. Lud. nr. 122und 123.
und Otto verkünden allen, dass sie das neue stift von St. Salvator premonsträtensör ordens in ihren
besondern schirm genommen haben, und gebieten männiglich sich darnach zu achten. Hund
Mectr. 3,282 mit freitag nach Barthol. also 29 aug. Mon. Boic. 21,396 mit eritag nach Bartlıol.
welchem datum ich den vorzug gebe.
eignet dem gotteshaus zu Freising die bisher Ichnbaren güter zu Haidelfingen Wippenhausen usw.
nebst gerichten die bischof Chunrad von Ludwig dem Grans gekauft hat, für sich seinen bru-
der.Otto und seinen vetter Heinrich, unter bestätigung könig Ludwigs in besonderem bricfe.
Meichelbeck Hist. Fris. 2»,124.
und Otto und Jleinrich ertheilen dem kloster Raitenhaslach die lehenschaft der güter welche Ott
der Seifridsdorfer demselben gewidmet hat. Reg. Boic. 5,330. _ .
und dieselben verleihen dem Hartwig und Eberwein von dem Degenberg ihren wildbann eine
.meile überall um Degenberg, ausgenommen im Lintach. Reg. Boic. 5,345.
genehmigt die überlassung dreier güter zu Neuforn seitens des abtes von Raitenhaslach an n Diet-
rich den Neunhauser zu baumannsrecht, Reg. Boic. 5,347.
und Otto und Heinrich geben den Oberbergern und andern des gotteshauses Passau leuten ‚und
dienern um die aufläufe fangnisse und that die geschehen sind ihrem viztum Perichtold von
. Ergoltspechen, ihren rittern schreibern und knechten, ihre huld und freundschaft olıne alle
gefahr, also dass gegenseitig wegen derselben that kein entgeltniss statt finden soll. Mon.
Boic. 306,71.
und dieselben geben dem markt Pfarrkirchen privilegien. Reg. Boic. 5,360.
und dieselben bestätigen dem kloster Raitenhaslach die eingerückte urkunde ihres vorfahren Ottos
herzogs von Baiern d.d. Purchausen 1240, freiheit von dessen um Cydelare gelegenen gütern
. betr. Mon. Boic. 6,378.
und Otto bestätigen dem kloster Raitenhaslach auf den grund der eingesehenen handfesten ihrer
vorfahren Heinrich und Otto, dann des alten und iungen Ortlieb von Wald, seine gerichts-
barkeitsrechte. Mon. Boic. 3,203.
und Otto beurkunden dass Ludwig der iung Grans nach ihrem willen dem gotteshaus Raitenhaslach
das recht bekannt hat, das er hinz seinen leuten und gütern hatin dem gericht zu Walde, und
dass daher bei einer etwaigen wiedereinlösung dieses von ihnen verpfändeten gerichtes das
seiner familie nicht zum schaden gereichen soll. Mon. Boic. 6,380.
entbietet seinen richtern und amtleuten dass er die hayholtzer, die zu dem frauenkloster zu Lands-
hut gehören, wo sie in seinem lande sind, in bann gelegt habe bei zwei pfund, und gebietet
ihnen in ihren serichten dieselben hölzer also zu verbieten, und die übertreter zu büssen,
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