Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

1116 
111b 
180 Markgraf Konrad von Meißen. 
seit der Elbe bis an die Elster und Pulsnitz und diese auf- 
wärts bis zu ihrer Quelle. Da die Landschaften Budissin und 
Nisani in böhmisch-groitzschischem Besitze waren, so reichte der 
wirkliche, nicht der augesprochene Umfang der Mark von der 
Pulsnitzquelle herüber unr bis Scharfenberg und von da rück- 
wärts bis an die Chemnitz zwischen beiden Mulden 1). Kon- 
rad war so glücklich, alles Hausgut der Familie in seinen 
Händen zu vereinigen, denn auch Brene und Kamburg fiel 
ihm vor 1116 von seinem Vetter Wilhelm, wahrscheinlich auch 
Torgau auf gleichem Wege, zu, welches er (1119) unter Vor- 
behalt der Vogtei dem Kloster Reinhardsbrunn vergabte. Dedos 
bisheriger Mitbesitz im Stammgut erlosch mit seinem Tode 
11#5 1125. Für die Verstoßung seiner Gemahlin Bertha von 
1130 
1150 
Groitzsch soll er die Bußfahrt nach Jerusalem gemacht und auf 
dem Rückweg sterbend eine Kreuzpartikel nach Hause gesendet 
haben. Konrad mußte als Erbe den schon von Dedo begonne- 
nen Bau des Petersklosters auf dem Lanterberge (mons sorenus) 
vollenden und dasselbe reich beschenken. Dafür behielt er sich 
und jedesmal dem ältesten des Hauses (also Seniorat, nicht 
Primogenitur) die Schutzvogtei vor, und bestimmte dies Kloster 
zum würdigen Erbbegräbniß seines Stammes. Es ist daher 
sehr erklärlich, daß die Chronik des Lauterbergs seiner mit 
unverkennbarer Gunst und Vorliebe gedenkt. Wennschon aber 
Konrads gepriesene Frömmigkeit auch außerdem aus seiner 
Schenkung an die meißner Kirche (1130) und aus dem aner- 
kennenden Schreiben Papst Eugens III. von 1150, aus seiner 
Wallfahrt und seinem Kreuzzug hervorleuchten, so hat sie doch nicht 
verhindern können, daß er mit Bischof Meinward von Meißen?) 
in Streit und selbst mit dem Probst Luder auf dem Lanter- 
1) Daß der pagus Nisani, in welchem Dreöden lag, nicht böhmisch 
war, Uberhaupt das eigentliche Land Böhmen sich nicht diesseit des Ge- 
birges oder gar bis vor Dresden ausdehnte, sieht man aus Ann. Pegav., 
Pertz 8S8. XVI, 241: „extra hanc (provinciam Boemine) pagos duos 
Nisen et Budesin — impetravit“. Wiprecht besaß aber diese Gaue unter 
böhmischer Hoheit, daher Lambert v. Hersfeld (Tortz, 88. V,. 232) 
Meißen allerdings in confinio Bocmine et Saroniae neunen konnte. Auch 
das meißner Bisthum ging bis an die Grenze des heutigen Böhmens. 
2) Cod. dipl. Sar. II, 1. No. 41. 48. 49.
	        
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