Tribus Buxioi. 87
Die großen Erbgüter seines Hauses im Braunschweigischen
kamen durch seine Schwester Gertrud an Heinrich den Fetten,
Ottos von Nordheim Sohn. Ekberts thüringische Lehen erhielt
wieder ein Orlamünder, Ulrich, der Sohn Ulrichs von Krain,
ein Brudersenkel der Markgrafen Wilhelm und Otto.
3. Herkunft des Hauses Wettin. Die Markgrafen von Meizen aus
demselben bis zur völligen Erblichkeit und Komadds
u Regierungsantritt 1123. 9
Des ehrwürdigen wettinischen Geschlechtes erwiesener Ahn-
herr ist Thiedericus, der Vater des Dedo, welcher de. tribu,
duae Buzici dicitur, abstammte. So bezeichnet ihn Thietmar
von Merseburg ½, der hierfür unser ältester und einziger Ge-
währsmann ist. Da sich also von diesem Dietrich oder Theo-
dorich sämmtliche nachmalige Markgrafen von Meißen, Kur-
fürsten und Könige von Sachsen ableiten, so ist schon seit Jahr-
hunderten untersucht worden, wie weit man von Dietrich rück-
wärts seinen Stamm noch verfolgen kann. Die Bezeichnung
de tribu Buzici ist uns an und für sich räthselhaft; sie auf
einen Ort zu beziehen, bleibt unstatthaft, solange eine solche
Bedeutung des Wortes tribus nicht auch anderwärts nachge-
wiesen werden kann; es ist also jedenfalls von einer Person
zu verstehen, da tribus für Geschlecht auch sonst bei Thietmar,
Widukind und. Cosmas vorkommt; wer aber diese gewesen, ist
nicht mehr zu ermitteln. Sehr wahrscheinlich ist: dieses Haus
Buzici nicht slavischen sondern deutschen Stammes gewesen; es
aber, wie zuerst die aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhun-
derts stammenden altzellischen Annalen thun ), von Widulind
dem Sachsen oder, wie v. Eccard will, von dem 908 gefallenen
Herzoge Burchard von Thüringen abzuleiten, ist genealogische
Willkür. Doch läßt sich wenigstens unseres Theodorich Vater
mit einiger Wahrscheinlichkeit in dem Grafen Teti nachweisen,
welcher im Jahre 950 als Graf im Hosgau erscheint, ver-
muthlich identisch ist mit dem Dadi oder Dadanus, dessen
Widukind 8) unter Otto I. gedenkt, und der nach dem Todten-
1) L. VI, 34.
2) Mencken II, 377.
8) II, 18; III, 16.
908
950