278 Inneres 1656—1697.
zwar ihren Platz zunächst den Prälaten durchfochten, aber be-
sonders berathschlagen mußten 1) und überhaupt die Prälaten,
Grafen und Herren sich immer mehr von der übrigen Land-
schaft sonderten, sondern in allen öffentlichen und gesellschaftlichen
Verhältnissen. Begünstigt durch die Vermehrung des Hofstaa-
tes und das Aufkommen einer Hofetikette schloß sich der Adel
immer strenger von dem bürgerlichen Stande ab und bemäch-
tigte sich der ganzen Regierung und Verwaltung des Staates
als einer ihm ausschließlich zustehenden Domaine, wodurch für
ihn die Versuchung, sich auf Kosten des Landes zu bereichern,
um so näher gerückt wurde, als er durchschnittlich ebenso arm
wie ahnenstolz war. Das Verlangen der Nitterschaft, daß
Lehn= und Rittergüter, deren damals allerdings schon 195 in
bürgerlichen Händen waren, künftig, „weil dadurch der Adel
merklich ruinirt werde“, an Niemand, der nicht adelig und vom
Nitterstande sei, gelangen und städtische Bürger Bauerngüter
unter ritterschaftlichen Gerichten ferner nicht erwerben sollten,
führte vor der Hand nicht zum Ziele, da die Städte gegen
letzteres 1681 protestirten und die Deputation, an welche die
Sache gebracht wurde, nichts ausmachte. Ebenso vergeblich
war es, daß der Adel die Braugerechtsame der Städte anfocht
und daß er sogar im Jahre 1682 die Landesschule zu Meißen
ausschließlich für seine Söhne verlangte, „weil unter der Jugend
adeligen und bürgerlichen Standes sich beständige Zänkereien
ereigneten, auch daher die Adeligen in ihren Sitten zurückge-
setzt und durch den gleichen Zwang, dem sie unterworfen wür-
den, dergestalt schüchtern gemacht würden, daß ihnen nachher
beständig davon etwas anhängen bliebe“. In der Oberlausitz
wachte die Nitterschaft sehr streug darüber, daß die Abgeord-
neten der Städte bei officiellen Gelegenheiten im Mantel er-
schienen, während sie selbst die französische Kleidung mit dem
Degen trugen. Der wirklichen Stellung der Ritterpferde da-
gegen und der schon von Johann Georg II. beabsichtigten Be-
1) Das Rescript vom Jahre 1666 bei Grohmann, Annalen
II, 42.