Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

278 Inneres 1656—1697. 
zwar ihren Platz zunächst den Prälaten durchfochten, aber be- 
sonders berathschlagen mußten 1) und überhaupt die Prälaten, 
Grafen und Herren sich immer mehr von der übrigen Land- 
schaft sonderten, sondern in allen öffentlichen und gesellschaftlichen 
Verhältnissen. Begünstigt durch die Vermehrung des Hofstaa- 
tes und das Aufkommen einer Hofetikette schloß sich der Adel 
immer strenger von dem bürgerlichen Stande ab und bemäch- 
tigte sich der ganzen Regierung und Verwaltung des Staates 
als einer ihm ausschließlich zustehenden Domaine, wodurch für 
ihn die Versuchung, sich auf Kosten des Landes zu bereichern, 
um so näher gerückt wurde, als er durchschnittlich ebenso arm 
wie ahnenstolz war. Das Verlangen der Nitterschaft, daß 
Lehn= und Rittergüter, deren damals allerdings schon 195 in 
bürgerlichen Händen waren, künftig, „weil dadurch der Adel 
merklich ruinirt werde“, an Niemand, der nicht adelig und vom 
Nitterstande sei, gelangen und städtische Bürger Bauerngüter 
unter ritterschaftlichen Gerichten ferner nicht erwerben sollten, 
führte vor der Hand nicht zum Ziele, da die Städte gegen 
letzteres 1681 protestirten und die Deputation, an welche die 
Sache gebracht wurde, nichts ausmachte. Ebenso vergeblich 
war es, daß der Adel die Braugerechtsame der Städte anfocht 
und daß er sogar im Jahre 1682 die Landesschule zu Meißen 
ausschließlich für seine Söhne verlangte, „weil unter der Jugend 
adeligen und bürgerlichen Standes sich beständige Zänkereien 
ereigneten, auch daher die Adeligen in ihren Sitten zurückge- 
setzt und durch den gleichen Zwang, dem sie unterworfen wür- 
den, dergestalt schüchtern gemacht würden, daß ihnen nachher 
beständig davon etwas anhängen bliebe“. In der Oberlausitz 
wachte die Nitterschaft sehr streug darüber, daß die Abgeord- 
neten der Städte bei officiellen Gelegenheiten im Mantel er- 
schienen, während sie selbst die französische Kleidung mit dem 
Degen trugen. Der wirklichen Stellung der Ritterpferde da- 
gegen und der schon von Johann Georg II. beabsichtigten Be- 
1) Das Rescript vom Jahre 1666 bei Grohmann, Annalen 
II, 42.
	        
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