682 Kurfürst Friedrich Augußt III.
Was aber für Sachsen ein Grund des Zögerns und Hin-
haltens, das war für Preußen ein Grund mehr, das begonnene
Werk zu beschleunigen. Um Sachsens Bedenklichkeiten zu be-
schwichtigen, gab Hangwitz die Garantie Hannovers preis, lehnte
aber die Beiziehung Osterreichs und Rußlands ab und wünschte
vor allem nur den Allianztractat ins Reine zu bringen, die Neu-
gestaltung der norddeutschen Bundesverfassung auf spätere Zeit
verschiebend. Letzteres war um so natürlicher, als man über
das dabei zu befolgende Princip in Berlin selbst noch nicht im
Neinen war. Erst Mitte August ging hier aus den Verhand-
lungen mit Hessen, als ein Compromiß zwischen dem zweiten
Entwurfe Hänleins und dem Lombards, der definitive Vertrag
über den norddeutschen Bund hervor, der, da letzteres zugestan-
den erhalten hatte was es begehrte, am 20. August von beiden
mit Vorbehalt der sächsischen Beistimmung vollzogen wurde.
Der König von Preußen sollte danach auf Einladung Sachsens
und Hessens die Würde eines Kaisers von Norddentschland
annehmen, die beiden Kurfürsten dagegen sollten sich als
Könige proklamiren, die Herzöge von Mecklenberg = Schwerin,
Weimar, Braunschweig und Oldenburg zu Großherzogen er-
hoben, zu Gunsten Sachsens Schwarzburg, der sächsische Antheil
an Henneberg und das nördliche Neuß mediatisirt werden,
während Preußen sich mit dem südlichen Theile von Neuß
begnügte. Ein Separatartikel fügte hinzu: falls eines oder das
andere der genannten Mitglieder deu Beitritt verweigern sollte,
so vereinigen sich die drei paciscirenden Höfe jede solche Trennung
von dem gemeinschaftlichen Interesse als ganz unzulässig anzu-
sehen und zu erklären, daß derjenige Landesherr, welcher sich
weigere, seiner sonverainen Rechte für verlustig erklärt werden
müsse, welche sodann an denjenigen der drei Höfe fallen sollen,
in dessen Kreise die sich ausschließenden Lande liegen 1). Es
spiegelt sich die Hast und Unsicherheit, die sich der preußischen
Staatsmänner zu bemächtigen anfing, darin ab, daß Haugwitz
den Grafen Görtz der Wahrheit zuwider zu der Meldung nach
1) Schmidt a. a. O., S. 470 ff.