112 I. Abschnitt. Das Verkehbrswesen im allgemeineu.
groß genug ist, um die nun vergrößerten Anlagen und vermehrten Be-
triebsmittel voll auszunutzen. So lange daber ein Verkehrsunternehmen
auf Erzielung günstiger Reinerträge bedacht sein muß, kann es unter Um-
ständen einen mähigeren Verkehrsumfang mit höheren Frachtsätzen vor-
teilhafter finden, als einen starken Verkehr mit niedrigen Sätzen. Welcher
Satz im einzelnen Falle dem Unternehmen für den Reinertrag als der
günstigste erscheint, läht sich nur auf Grund der Erfahrung feststellen.
8 2. Allgemeine Anforderungen an die Gestaltung der Preise für
die Verkelirsleistungen. Die Preise der Verkebrleistungen haben nach
allen bisherigen Ausführungen eine so hervorragende Bedeutung für das
ganze wirtschaftliche Leben, daß sich von selbst die Notwendigkeit
ergibt, aus allgemeinen Rücksichten bestimmte Anforderungen an die
Gestaltung dieser Preise zu stellen. Diesen Anforderungen können die
einzelnen Arten der Verkehrsunternehmungen nicht in gleicher Weise
gerecht werden. Die öffentliche Gewalt kann beim Betriebe des Ver-
Kkehrswesens am ehesten solchen Anforderungen Rechnung tragen, weil
Sie sich überhaupt am leichtesten dem öffentlichen Bedürfnis anpassen
kann. Die Erwerbsgesellschaft, die tatsüchlich oder rechtlich den Ver-
kehr einer bestimmten Art in einem bestimmten Gebiete beherrscht, kann
ebenso vorgehen, wird es aber nur tun, wenn ihr Erwerbsstreben dem
nicht entgegensteht; ohne diese Voraussetzung wird gegebenenfalls
die öffentliche Gewalt einen Druck auf die Erwerbsgesellschaft ausüben
müssen. Die nichtöffentliche Unternehmung, die in freiem Wettbewerbe
mit anderen steht, kann durch diesen Wettbewerb je nach den Umständen
dazu getrieben oder davon abgehallen werden, den allgemeinen An-
forderungen gerecht zu werden.
Die Bevölkerung erhebt vor allem die Forderung, daß die Preise
der Verkehrsleistungen möglichst billig sein sollen. Das ist natürlich.
Unser ganzes wirtschaftliches Leben ist so vollständig mit Verkehrs-
leistungen durchsetzt, daß allenthalben der Wunsch und das Bedürfnis
bestehen muft, diese Verkehrsleistungen mit möglichst geringen Unkosten
zu erlangen. Bisweilen werden freilich die Anforderungen in dieser
Beziehung zu weit getrieben. Einzelne Gruppen von beteiligten stellen
Forderungen, die ohne Schädigung des Gesamtwohls nicht erfüllt werden
können. Das sind Auswüchse; im allgemeinen aber ist das Drängen
auf Verbilligung der Verkehrsleistungen als berechtigt anzuerkennen,
vorausgesetzt, daß die Versorgung der Volkswirtschaft mit den erforder-
lichen Verkehrsleistungen nicht beeinträchtigt wird oder nur unter Rück-
schraubung der Güte der Leistungen und der Lebensverhältnisse der
im Verkehrsdienste tätigen Personen aufrecht erhalten werden kann.
Beim Landstrabßen- und Wasserverkehr wird das Drängen nach Ver-
kehrsverbilligung durch den Wettbewerb der Verkehrsunternehmer bald
mehr, bald weniger unterstützt; das Bedürfnis der Unternehmer selbst