144 I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
Ubrigens ist die grundsätzliche Außerachtlassung der Entfernungsunter-
schiede im Briefverkehr erst das Ergebnis der neuesten Entwickelung.
Ursprünglich wurden sehr genaue Unterscheidungen gemacht, auch nach
den Selbstkosten der einzelnen Strecken. Die letzteren Unterschiede
fielen am ersten. Allmählich bat sich dann eine Abstufung nach Ent-
fernungsstufen entwickelt, die schon einen sehr wesentlichen Schritt zur
Beiseitelassung der Entfernungsunterschiede bedeutete. Daraus ist erst
der grundsätzliche Verzicht auf Berücksichtigung der Entfernungsunter-
schiede herausgewachsen.
Die Postpaketbeförderung ist bis zu einer solchen Nichtberücksichti-
gung der Entfernungsunterschiede nur bei der groben Masse der kleinen
Sendungen gelangt, wobei dann wiederum ein engeres Gebiet mit nied-
rigeren Sätzen ausgeschieden ist, um den Nahverkehr nicht zu sehr zu
belasten. Bei schweren Paketen wird die Entfernung noch stufen weise
berücksichtigt, da die Streckenkosten hier immerhin noch fühlbar werden.
Auch der Gewichtsunterschied spielt im Postpaketverkehr noch eine
wichtige Rolle; eine gänzliche Nichtbeachtung des verschiedenen Ge-
wichts, das ja auf die Streckenkosten nicht unerheblich einwirkt, würde
den herrschenden Anschauungen noch zu sehr entgegen sein, auch
die Post, die mehr auf den Verkehr kleiner Gütermengen eingerichtet
ist, zu sehr mit schweren Paketen belasten. Dagegen hat sich die
frühere Berücksichtigung der Wertunterschiede im Postpaketverkehre
in der Hauptsache nicht aufrecht erhalten lassen. Sie würde hier
eine grobße Umständlichkeit und Erschwerung des Verkehrs bedeuten.
und die Abstufung der Preise würde sich nur in so engen Grenzen
bewegen können, dab mehr Arbeit als Vorteil daraus hervorgehen
würce.
Im Sonstigen Güterverkehr machen sich, wie schon bemerkt, die
Wertunterschiede einigermaben bemerkbar, können aber nur klassen-
weise berücksichtigt werden. Gewicht und Entfernung sind hier noch
Vvon sehr großbem Einfluß auf die verhältnismäßig bedeutenden Strecken-
kosten, das Gewicht wirkt seinerseits auch auf die Abfertigungskosten in
deutlich erkennbarer Weise ein. Daher ist hier die Vereinheitlichung
noch am wenigsten weit vorgeschritten. Die gröbere Annäherung an
die Vereinheitlichung liegt bezüglich der Entfernung in denjenigen
Tarifen vor, die nvicht mit jedem einzelnen Kilometer, sondern mit
längeren, viele Kilometer umfassenden Strecken die Gesamtpreise steigern
((„Zonentarif“).
Der Gewichtsunterschied wird im Güterverkehr noch an der Hand
größerer Gewichtseinheiten ausgiebig berücksichtigt. Dab die Abfertigungs-
gebühr nicht nur mit dem Gewichte, sondern — z. B. in Deutschland
und Osterreich — auch mit der Entfernung steigt, wäre innerlich nicht.
gerechtfertigt, wenn der Satz für die Anfangsstrecke die Kosten der Ab-