Full text: Grundriß des Verwaltungsrechts in Preußen und dem Deutschen Reiche.

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dieses Gebiet bisher vernachlässigt war, so eine Landgemeindeord- 
nung für die östlichen Provinzen von 1891, die im folgenden 
Jahre auch auf Schleswig-Holstein ausgedehnt wurde. Die Provinz 
Hessen-Nassau mit Ausnahme der Stadt Frankfurt a. M. erhielt 
an Stelle des zersplitterten Gemeinderechts der einzelnen Landes- 
teile 1897 eine Städteordnung und eine Landgemeindeordnung, 
Hohenzollern 1900 eine Gemeindeordnung. 
Die Miquelsche Steuerreform von 1891/93 stellte endlich das 
Steuerwesen des preußischen Staates auf neue Grundlagen. Im 
Jahre 1891 erging ein neues Einkommensteuergesetz auf der Grund- 
lage der Deklarationspflicht, der Entlastung der unteren, der stär- 
keren Heranziehung der höheren Stufen und ein Gewerbesteuerge- 
setz. Die Gesetzgebung von 1893 überließ die sog. Real= oder Er- 
tragsteuern, Grund= und Gebäude= und Gewerbesteuer vom stehenden 
Gewerbe, den Gemeinden und führte dafür als Staatssteuer die Er- 
gänzungs= oder Vermögenssteuer ein.
	        
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