Full text: Volksvergiftung 1914-1918.

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scher Seite Herr von Tepper-Laski und Professor Schücking teil- 
nahmen, und in der dieselben eine besondere Geneigtheit Englands 
zum Friedensschluß feststellen zu können glaubten. Zweifellos aus 
bester Uberzeugung heraus hielten es diese Teilnehmer für nötig, 
auf eigene Faust eine „diplomatische Aktion"“ einzuleiten, ohne sich 
offensichtlich darüber im klaren zu sein, wie derartige separatistische 
Handlungen, die mehr oder weniger ein Mißtrauensvotum gegen die 
deutsche Regierung darstellten, auf die Entente wirkten. Die Ge- 
schichte des Weltkrieges und die Entschlüsse und Manifeste der ver- 
schiedenen sozialistischen Konferenzen in den Ententestaaten lehren, 
daß die sozialistischen Kreise Frankreichs und Englands jede inter- 
nationale Programmatik hinter die nationale Kriegsnotwendigkeit des 
Existenzkampfes ihres Staates zurückstellten. Es ist und bleibt die 
Tragik des deutschen Intellektualismus, daß er stets bereit gewesen 
ist, die Existenz seines Volkes dem Phantom der Menschheit 
zu opfern. 
Die Staaten sollen den Nationalitäten ihres Gebietes Rechtsgleichheit, 
Religionsfreiheit und den freien Gebrauch ihrer Sprache garantieren. 
2. Die Staaten sollen vereinbaren, In ihren Kolonien, Protektoraten und 
Interessensphären Handelsfreihett oder wenigstens Gleichstellung aller Na- 
tionen durchzuführen. 
3. Das auf die friedliche Organisation der Staatengesellschaft bezügliche 
Werk der Haager Friedenskonferenz soll mit einer dauernden Organisation 
ausgestattet werden und periodische Sitzungen halten. 
Die Staaten sollen vereinbaren, alle ihre Streitigkeiten einem feiedlichen 
Verfahren zu unterwerfen Zu diesem Zweck sollen neben dem im Haag vor- 
handenen Schiedshof a) ein wirklich ständiger internationaler Gerichtshof und 
b) ein gleichfalls ständiger internationaler Untersuchungs= und Vermittlungsrat 
errichtet werden. Die Staaten sollen sich verpflichten, eine vereinbarte diplo- 
matische, wirtschaftliche oder militärische Aktion für den Fall durchzuführen, 
daß ein Staat militärische Maßnahmen ergreift, statt den Streitfall dem richter- 
lichen Spruch zu unterbreiten oder das Gutachten des Untersuchungsvermitt- 
lungsrates einzuholen. 
4. Die Staaten sollen eine Verminderung der Rüstungen vereinbaren. 
Um die Herabsetzung der Bewaffnung zur See zu erleichtern, soll das Beute- 
recht abgeschafft und die Freiheit der Meere gesichert werden. 
5. Die auswärtige Politik soll einer wirksamen Kontrolle der Parlamente 
unterstellt werden. 
Geheime Verträge sollen nichtig sein.
	        
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