Full text: Volksvergiftung 1914-1918.

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Forderungen aufstellte1!, die dem Reichskanzler übermittelt wurden 
(Faksimile 23). 
Charakteristisch bei diesem Streik, an dem in Berlin fast 200 000 
Arbeiter teilnahmen, ist wieder die Haltung der Mehrheitssozialdemo- 
kraten. Sie unternahmen nichts, um dem Streik energisch ent- 
gegenzutreten, und den Aufruf an die Munitionsarbeiter, den General 
Groener als Cbef des Kriegsamtes erließ, brachten sie erst dann im 
„Vorwärts“ — und zwar in Petit druck unter der Rubrik „olitische 
UÜbersicht“ — als sie die Möglichkeit hatten, gleichzeitig damit ihre 
Kritik zu veröffentlichen. Diese Kritik bestand in den Reden der Ge- 
nossen Wels, Hoch und Bauer, die sie während der Militärdebatte 
im Hauptausschuß des Reichstags gehalten hatten. Wels hatte 
die Ansicht vertreten, „daß nicht die mindeste Veranlassung zu diesem 
Erlaß bestanden habe". Hoch erklärte, daß man so zu frei denkenden 
Arbeitern nicht sprechen könne, und der Abgeordnete Bauer konsta- 
tierte unter dem Schutz seiner Immunität: 
„Für Befehle von einer militärischen Stelle haben die 
Arbeiter kein Verständnis, sie lachen über eine solche Sprache. 
Damit könne man ihnen nicht imponieren.“ 
Diese Art der Stellungnahme zu den Ereignissen ist für die Hal- 
tung der Sozialdemokratie charakteristisch. Zu feige, um die Ver- 
antwortung am Streik mitzutragen, gefiel sie sich nach der Beseitigung 
der Gefahr in um so wütenderen Angriffen auf die leitenden mili- 
1 Die sieben Forderungen des Leipziger Arbeiterrates lauteten: 
1. Ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit billigen Lebensmitteln 
und Kohlen. 
L. Eine Erklärung der Regierung zur sofortigen Friedensbereitschaft unter 
Verzicht auf jede offene und versteckte Annexion. 
3. Aufhebung des Belagerungszustandes und der Zensur. 
4. Sofortige Aufhebung aller Schranken des Koalitions-, Vereins= und 
Versammlungerechtes. 
5. Sofortige Aufhebung des schändlichen Arbeitszwangsgesetzes. 
6. Sofortige Befreiung der wegen politischen Vergehens Inhaftierten und 
Verurteilten, Niederschlagung der politischen Strafverfahren. 
7. Volle staatsbürgerliche Freiheit, allgemeines, gleiches, geheimes und 
direktes Wahlrecht zur Wahl für alle öffentlichen Körperschaften im Reich, in 
den Bundesstaaten und in den Gemeinden.
	        
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