Full text: Staats- und Verwaltungsrecht der freien und Hansestadt Lübeck.

Die Organisation des Staates. 25 
nur, wenn bei dem Beschlusse das Interesse des Staates dem 
der Gesellschaft widerstreitet. 
Die laufenden Geschäfte außerhalb der Sitzungen erledigt 
der Bürgermeister. Alle Eingänge für den Senat sind ihm 
vorzulegen. Er entscheidet darüber, ob sie kurzer Hand zu 
den Akten genommen oder den zuständigen Behörden zur Er- 
ledigung bzw. zur Äußerung überwiesen oder ob sie dem 
Senate zur Kenntnisnahme oder Beschlußfassung vorgelegt 
werden sollen. Das erstere bildet die Regel bei den An 
gelegenheiten von geringerer Wichtigkeit und bei denen, über 
die noch die Erklärung einer Behörde eingeholt werden muß. 
Vorlagen von besonderer Wichtigkeit, insbesondere Gesetz- 
entwürfe, werden vor der Verhandlung im Senate gedruckt und 
seinen Mitgliedern zugestellt. In eiligen, unaufschiebbaren 
Sachen verfügt der Vorsitzende, soweit tunlich nach Rück- 
sprache mit seinem Stellvertreter; jedoch muß er von der 
getroffenen Verfügung dem Senate in dessen nächster Ver- 
sammlung Anzeige machen. 
Der Senat erledigt seine Geschäfte durchweg im Plenum, 
nicht in Abteilungen oder Kommissionen. Zwar werden bei 
der Ratssetzung eine Reihe von ständigen Kommissionen ge- 
bildet (z. B. die Kommission für Reichs- und auswärige An- 
gelegenheiten, die Kommission fürHandelundSchiffahrt, die Zoll- 
kommission, die Militärkommission, die Justizkommission, die 
Beamtenkommission), keine von ihnen erledigt aber kraft allge- 
meiner Delegation Geschäfte, die an sich dem Senate obliegen; 
vielmehr haben sie teils ihren eigenen Geschäftskreis, innerhalb 
dessen sie selbständig aus eigener Zuständigkeit heraus ent- 
scheiden, teils üben sie nur eine vorbereitende und begut- 
achtende Tätigkeit aus oder vermitteln den amtlichen Verkehr 
zwischen dem Senate einerseits und Behörden oder anderen 
Stellen andererseits. 
Dem Senate stehen als Hilfsarbeiter drei Senatssekretäre 
zur Seite. Sie sind höhere Verwaltungsbeamte und Beamte 
im Sinne des Beamtengesetzes. Ihre Geschäfte umfassen die 
Protokollführung im Senate, die Abfassung und Ausfertigung 
der Beschlüsse, Schreiben und Bekanntmachungen des Senates, 
ferner die Bearbeitung von Entwürfen zu Gesetzen, Verord- 
nungen und Ordnungen sowie Berichterstattungen. Sie haben
	        
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