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Antritt eines solchen längeren Urlaubs zu gestatten und die Genehmigung des Bataillons
alsdann nachträglich herbeizuführen.
Dresden, am 17. April 1897.
Ministerium des Innern.
v. Metzsch.
Gebhardt.
Nr. 23. Bekanntmachung,
die Eröffnung des Betriebs auf der schmalspurigen Nebeneisenbahn
Kohlmühle — Hohnstein bei Schandau betreffend;
vom 29. April 1897.
Dee Finanz-Ministerium hat beschlossen, die schmalspurige Nebeneisenbahn von Kohl-
mühle nach Hohnstein bei Schandau
am 1. Mai 1897
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben.
Die Leitung des Betriebs auf der genannten neuen Bahnlinie erfolgt durch die
Generaldirektion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und die Fahrpläne be-
kannt machen wird; dagegen verbleibt die Erledigung der Bauangelegenheiten und die
Regelung der Besitzverhältnisse im Bereiche der neuen Bahnstrecke zunächst noch dem
Kommissar für Staatseisenbahnbau, Finanzrath Klinger in Dresden.
Dresden, am 29. April 1897.
Finanz-Ministerium.
v. Watzdorf.
Strobelt.