Full text : Geschichte des sächsischen Volkes.

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&  30.  Bekanntmachung,

die  Bewilligung  einer  von  den  Gemeinden  Göppersdorf,  Zschoppelshain,  Bernsdorf,
Beedeln,  Fischheim,  Steudten,  Zöllnitz  und  Seebitzschen  für  die  von  ihnen  errichtete
Sparcasse  erbetenen  Ausnahme  von  bestehenden  Gesetzen  betreffend;
vom  26.  April  1871.
Nochdem  mit  Allerhöchster  Zustimmung  das  Justizministerium  den  Gemeinden  Göppersdorf,
  Zschoppelshain,  Bernsdorf,  Beedeln,  Fischheim,  Steudten,  Zöllnitz  und  Seebitzschen
auf  deren  Ansuchen  diejenige  Ausnahme  von  bestehenden  Gesetzen,  welche  in  der  nach-—
  abgedruckten  Bestimmung  der  Sparcassenordnung  der  genannten  Gemeinden  enthalten

  ist,  zugestanden  hat,  so  wird  Dieß  hierdurch  vorschriftmäßig  zur  Nachachtung  für
Alle,  die  es  angeht,  bekannt  gemacht.

Dresden,  am  26.  April  1871.

Ministerium  der  Justiz.

D.  Schneider.
Rosenberg.

Sparcassenordnung
der  Gemeinden  Göppersdorf  rc.

8  20.

Verkümmerungen  der  eingelegten  Gelder,  sowie  der  darüber  ausgestellten  Spar—
cassenbücher,  in  welchem  Wege  sie  auch  nachgesucht  werden  mögen,  finden  nicht  statt.
Doch  kann  die  Hülfsvollstreckung  in  die  bei  einem  Schuldner  sich  etwa  vorfindenden
Sparcassenbücher  nicht  gehindert  werden.

 

Letzte  Absendung:  am  5.  Mai  1871.