fullscreen: Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

— 243 — 
  
Nummer. 
Benennung der Gegenstände. 
Maßstab 
der 
Verzollung. 
Zollsatz. 
Mark. 
  
 
 
41 
Wolle, einschließlich der anderweit nicht genannten 
Thierhaare, sowie Waaren daraus: 
a) Wolle: rohe, gefärbte, gemahlene; ferner 
Haare: roh, gehechelt, gesotten, gefärbt, auch 
in Lockenform gelegt .. .. .... . . . . ... . . ... 
b) gekämmte Wolle. 
c) Garn, auch mit anderen Spinnmaterialien, 
ausschließlich der Baumwolle, gemischt: 
1. aus Rindvichhaaren, ein= und zweifach 
aller Art) Watten . . . .... 
2. Genappes-, Mohair-, Alpakkagarn: 
a) einfaches, ungefärbt oder gefärbt, 
dublirtes ungefärbt  . . . . . ... 
b) dublirtes gefärbt; drei- oder mehr— 
fach gezwirntes, ungefärbt oder gefärbt 
3. anderes Garn: 
a) roh, einfach ....... ...... .... .... 
b) roh, dublirt 
y) gebleicht oder gefärbt, einfach. . . . . . 
g) gebleicht oder gefärbt, dublirt; drei— 
oder mehrfach gezwirnt, roh, gebleicht 
oder gefärbt .. . . . .. . . . . . . . . .... 
d) Waaren, auch in Verbindung mit Baum- 
wolle, Leinen oder Metallfäden: 
1. Tuchleisten 
2. grobe unbedruckte, ungefärbte Filze 
3. Fußdecken, welche gefärbte oder ungefärbte 
Garne aus Rindviehhaaren enthalten 
4. unbedruckte Filze, soweit sie nicht zu Nr. 2 
gehören; unbedruckte Filz= und Strumpf- 
waaren, Fußdecken, auch bedruckte, aus 
Wolle oder anderen Thierhaaren mit 
Ausnahme der Rindvieh= und Roßhaare, 
auch in Verbindung mit vegetabilischen 
Fasern und anderen Spinnmaterialien. 
  
100 Kilogramm 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
100 Kilogramm 
desgl. 
desgl. 
  
frei 
24 
frei 
24 
100
	        
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