Ferrara und Mantua. Kirchenstaat. Neapel und Sicilien. 347
gegen deren Ueppigkeit aufregte; Peter mußte vor einem Volksaufstande
entfliehen, denn sein unkluges politisches Treiben (er hatte sich mit Neapel
verbündet) rief die Franzosen nach Italien, mit deren König er in der
Angst Bund machte, ihm Pisa und Livorno abtrat und 200,000 Du-
katen zu bezahlen versprach (1494).
Ferrara und Mantua.
Mit den Mediceern wetteiferten die Herzoge von Este oder Ferrara-
an schlauer Politik, Glanz, Reichthum und Gunst für Wissenschaft und
Künste; sie herrschten von Modena und Reggio bis Ferrara. In Man-
tua hatten die Gonzaga (seit 1328) eine Herrschaft. Kaiser Sigis-
mund gab ihnen 1434 den markgräflichen, Karl V. 1530 den herzog-
lichen Titel.
Kirchenstaat.
Nach der Rückkehr der Päpste aus Avignon (1378) gelang es den-
selben nur mit vieler Mühe, in dem Kirchenstaate wieder Ordnung her-
zustellen und die päpstliche Autorität zur Geltung zu bringen; besonders
schwer waren die Römer von ihrem Hange Republik zu spielen abzu-
bringen. Unmittelbares päpstliches Gebiet war damals nur der südliche
Dbeil des Kirchenstaats (Kampagna, Maritima, Patrimonio), über die
andern Theile herrschten zahlreiche Dynasten, welche die Oberherrlichkeit
des Papstes meistens nur dem Namen nach anerkannten. Solche Herr-
schaften waren z. B. die der Monaldeschi in Orvieto, der Montone in
Perugia, der Montefeltre in Urbino, der Ordelafi in Forli, der Manfredi
in Faenza, der Bentivoglio in Bologna, der Malatesta in Rimini, der
Varani in Kamerino 2c.; die Este besaßen Ferrara, die Venetianer Ra-
venna. Seit Martin V. war es Grundsatz der Päpste die erledigten
Lehen einzuziehen und die Oberherrschaft über die kleinen Dynasten
wieder geltend zu machen, wodurch zugleich die Beruhigung des Landes
und die öffentliche Sicherheit bedingt war. Besondere Thätigkeit entfal-
teten in dieser Richtung Eugen IV., Pius II., Sirtus IV., Alerander VI.,
letzterer freilich auf eine frevelhafte Weise und zunächst zu Gunsten seiner
Familie.
Papst Julius II. (1503—1513) erwarb Bologna, Ankona, Pe-
rugia und Ferrara, und gab dadurch dem Kirchenstaat seinen heutigen
Umfang.
Neapel und Sicilien.
Die älteren und jüngeren Anjon (1284—1481). Die beiden Königinen
Johannoa.
Dem Mörder Konradins, Karl von Anjou, folgte dessen Sohn
Karl II#. (1284—1309), ein guter Regent; diesem Nobert L (1309