458 Ausländische Gesetzgebung.
aufgenommene Verhandlung wird von dem Departementspräsidenten
an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten übermittelt und
nach erfolgter Prüfung des Gesuches wird seitens des Präsidenten durch
amtliches Dekret der Naturalisationsakt erteilt. Sobald die Naturali-
sationsurkunde veröffentlicht ist, wird eine Abschrift derselben behufs
einer dem Gesetze entsprechenden Einregistrierung an das Zivilregister
übersandt.
Art. 87.
Wer sich die Staatsangehörigkeit nach Art. 7 der Verfassung vor-
behalten und die im Art. 6 vorgesehene Erklärung abgeben will, hat sich
schriftlich an den Departementspräsidenten zu wenden. Dieser läßt sich
das Gesuch bestätigen und übermittelt es dann dem Minister der Aus-
wärtigen Angelegenheiten. Dieser stellt nach Erhebung eines Peso nebst
der entsprechenden Stempelgebühr eine Bescheinigung aus. Diese Be-
scheinigung muß, um wirksam zu sein, in das Bürgerverzeichnis ein-
getragen werden.
Art. 88.
Jeder Ausländer, ohne Rücksicht auf seine Herkunft, kann in Guate-
mala naturalisiert werden.
Art. 89.
Die Naturalisation kann entweder ausdrücklich, stillschweigend oder
präsumtiv (presunta) sein. "
Art. 90.
Naturalisationsurkunden können entweder konstitutiv oder deklarativ
erteilt werden. Jene enthält eine förmliche Verleihung der Naturali-
sation, diese stellt fest, daß eine Naturalisation auf Grund des Art. 86 oder
tillschweigend erfolgt ist.
stillschweig folgt is #h-
Die Wirkung der Naturalisationsurkunde auf Grund des Art. 86
beginnt von dem Tage an, da er die Erklärung abgegeben hat, seine Staats-
angehörigkeit zu wechseln. Während die konstitutive oder stillschweigende
Naturalisation ihre Wirkung erst von dem Tage ab äußert, an welchem
dieselbe öffentlich verkündet worden ist.
Art. 92.
Eine Naturalisation in Guatemala findet nicht statt bei folgenden
Personen:
Bei Untertanen eines mit Guatemala Krieg führenden Landes;
bei Leuten, die nach allgemeinen Annahmen oder gerichtlicher Feststellung
in irgend einem Lande eines der folgenden Verbrechen begangen haben:
Seeräuberei, Sklavenhandel, Brandstiftung, Giftmischerei, Elternmord,
Falschmünzerei, Banknoten-- oder Urkundenfälschung.