Vereinigte Staaten von Nordamerika. 575
blicklich sein mag, zu entsagen gedenke. In dieser Erklärung ist Name,
Alter, Beschäftigung und nähere persönliche Beschreibung, sowie der
Geburtsort, der bisherige ausländische Wohnort nebst Untertanenschaft,
das Datum der Ankunft, der Name des etwaigen Schiffes, auf welchem
der Bewerber nach den Vereinigten Staaten kam, und der gegenwärtige
Wohnort in den Vereinigten Staaten anzugeben, mit der Maßgabe
jedoch, daß derjenige Ausländer, welcher in Übereinstimmung mit dem
zur Zeit der Erklärung geltenden Recht seine Absicht, Bürger der Ver-
einigten Staaten zu werden, kundgetan hat, nicht gehalten ist, diese
Erklärung zu wiederholen, ferner mit folgender Maßgabe: Falls jemand
unter dem bestehenden Recht befugt und geeignet ist, Bürger der Ver-
einigten Staaten zu werden, falls er vor dem 1. Mai 1910 bereits 5 Jahr
lang seinen dauernden Wohnsitz in den Vereinigten Staaten gehabt hat,
falls er auf Grund von falschen Auskünften über sein Bürgerrecht oder
die Erfordernisse des Bürgerrechtsgesetzes gehandelt hat in der Meinung
Bürger zu sein oder zu werden und auf Grund dieser unrichtigen Angaben
in gutem Glauben Rechte eines Bürgers oder Bürgerrechtsbewerbers aus-
geübt oder dessen Pflichten erfüllt hat, falls er diese Tatsachen einem
zur Ausgabe von Naturalisationsurkunden an Fremde berechtigten
Gerichtshof nachweist und falls der Gerichtshof feststellt, daß der Be-
treffende während eines Zeitraums von mehr als 5 Jahren das Recht
hatte, auf eigenen Antrag naturalisiert zu werden, so soll der Gerichtshof
ihm eine endgültige Naturalisationsurkunde ausstellen, und zwar ohne
den Beweis zu fordern, daß der Betreffende vorher eine Erklärung seiner
Naturalisationsabsicht abgegeben hat; in allen übrigen Beziehungen
muß er den gesetzlichen Vorschriften über die Erteilung von endgültigen
Naturalisationsurkunden an Fremde nachkommen.
2. Nicht weniger als zwei Jahre und nicht mehr als sieben Jahre,
nachdem der Ausländer die Erklärung, Bürger werden zu wollen, ab-
gegeben hat, muß er ein schriftliches, eigenhändig unterzeichnetes und
gehörig beglaubigtes Gesuch in zwei Exemplaren einreichen, in welchem
sein voller Name, Aufenthaltsort (wenn möglich mit Straße und Nummer),
sein Beruf, und, wenn möglich, das Datum und der Ort seiner Geburt, der
Ort, von welchem er auswanderte, das Datum und der Ort seiner Ankunft
in den Vereinigten Staaten, und, wenn er in einem Seehafen landete,
der Name des Schiffes, auf welchem er ankam, die Ankunftszeit und
der Sitz und Name des Gerichts, bei welchem er seine Absicht, Bürger
der Vereinigten Staaten zu werden, erklärte, anzugeben sind. Falls
der Bewerber verheiratet ist, hat er den Namen seiner Frau und wo-
möglich ihr Geburtsland und ihren Wohnort zur Zeit der Einreichung
des Gesuchs anzugeben. Sofern Kinder vorhanden sind, muß auch
Name, Ort und Datum der Geburt und Wohnort eines jeden, im Zeit-