Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Vereinigte Staaten von Nordamerika. 575 
blicklich sein mag, zu entsagen gedenke. In dieser Erklärung ist Name, 
Alter, Beschäftigung und nähere persönliche Beschreibung, sowie der 
Geburtsort, der bisherige ausländische Wohnort nebst Untertanenschaft, 
das Datum der Ankunft, der Name des etwaigen Schiffes, auf welchem 
der Bewerber nach den Vereinigten Staaten kam, und der gegenwärtige 
Wohnort in den Vereinigten Staaten anzugeben, mit der Maßgabe 
jedoch, daß derjenige Ausländer, welcher in Übereinstimmung mit dem 
zur Zeit der Erklärung geltenden Recht seine Absicht, Bürger der Ver- 
einigten Staaten zu werden, kundgetan hat, nicht gehalten ist, diese 
Erklärung zu wiederholen, ferner mit folgender Maßgabe: Falls jemand 
unter dem bestehenden Recht befugt und geeignet ist, Bürger der Ver- 
einigten Staaten zu werden, falls er vor dem 1. Mai 1910 bereits 5 Jahr 
lang seinen dauernden Wohnsitz in den Vereinigten Staaten gehabt hat, 
falls er auf Grund von falschen Auskünften über sein Bürgerrecht oder 
die Erfordernisse des Bürgerrechtsgesetzes gehandelt hat in der Meinung 
Bürger zu sein oder zu werden und auf Grund dieser unrichtigen Angaben 
in gutem Glauben Rechte eines Bürgers oder Bürgerrechtsbewerbers aus- 
geübt oder dessen Pflichten erfüllt hat, falls er diese Tatsachen einem 
zur Ausgabe von Naturalisationsurkunden an Fremde berechtigten 
Gerichtshof nachweist und falls der Gerichtshof feststellt, daß der Be- 
treffende während eines Zeitraums von mehr als 5 Jahren das Recht 
hatte, auf eigenen Antrag naturalisiert zu werden, so soll der Gerichtshof 
ihm eine endgültige Naturalisationsurkunde ausstellen, und zwar ohne 
den Beweis zu fordern, daß der Betreffende vorher eine Erklärung seiner 
Naturalisationsabsicht abgegeben hat; in allen übrigen Beziehungen 
muß er den gesetzlichen Vorschriften über die Erteilung von endgültigen 
Naturalisationsurkunden an Fremde nachkommen. 
2. Nicht weniger als zwei Jahre und nicht mehr als sieben Jahre, 
nachdem der Ausländer die Erklärung, Bürger werden zu wollen, ab- 
gegeben hat, muß er ein schriftliches, eigenhändig unterzeichnetes und 
gehörig beglaubigtes Gesuch in zwei Exemplaren einreichen, in welchem 
sein voller Name, Aufenthaltsort (wenn möglich mit Straße und Nummer), 
sein Beruf, und, wenn möglich, das Datum und der Ort seiner Geburt, der 
Ort, von welchem er auswanderte, das Datum und der Ort seiner Ankunft 
in den Vereinigten Staaten, und, wenn er in einem Seehafen landete, 
der Name des Schiffes, auf welchem er ankam, die Ankunftszeit und 
der Sitz und Name des Gerichts, bei welchem er seine Absicht, Bürger 
der Vereinigten Staaten zu werden, erklärte, anzugeben sind. Falls 
der Bewerber verheiratet ist, hat er den Namen seiner Frau und wo- 
möglich ihr Geburtsland und ihren Wohnort zur Zeit der Einreichung 
des Gesuchs anzugeben. Sofern Kinder vorhanden sind, muß auch 
Name, Ort und Datum der Geburt und Wohnort eines jeden, im Zeit-
	        
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