Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

596 Alphabetisches Register. 
von der Ableistung eines Ver— 
fassungseides abhängig gemacht 
werden? 41; A. ist unabhängig von 
dem Erwerb des Unterstützungs- 
wohnsitzes 41; den unmittelbaren 
Bechtangegbrigen kann die A. in 
einen deutschen Bundesstaat nicht 
versagt werden 43; die A. kann ver- 
weigert werden aus den in den 
§85 2—5 des Freizügigkeitsges etzes“ 
aufgeführten Gründen 45 ff.; der 
die A. Nachsuchende muß nach- 
weisen, daß er Angehöriger eines 
Bundesstaates ist 42; die Bedin- 
gungen zur A. können von den 
inzelstaaten erleichtert, nicht aber 
erschwert werden 44 f.; obligato- 
rische Wiederaufnahme in den frühe- 
ren Heimatstaat nach Verlust durch 
Zeitablauf 146; Verwaltungsstreit- 
verfahren 166 ff. 
Aufnahmegesuche sind von den un- 
teren Lokalbehörden entgegenzu- 
nehmen 45 
Aufnahmeurkunde 99; kann nicht 
annulliert werden 67 ff., 99; For- 
mular der A. Anl. 1; Kosten der A. 
164; Bundesratsverordnungen 164; 
Behörden zur Erteilung der A. 165, 
Anl. 17. 
Aushändigung der Aufnahme= bzw. 
der Einbürgerungsurkunden 98; A. 
an den gesetzlichen Vertreter Ge- 
schäftsunfähiger 99; A. der Ent- 
lassungsurkunde 130, 143. 
Ausland, Schutz des Deutschen im 
A. 15, 27; Geburtsort im A. 24 ff.; 
Eheschließung von Deutschen im A. 
87, Anl. 7; Verlust der Staatsange- 
hörigkeit durch Aufenthalt im A. 
145; Verleihung der unmittelbaren 
Beichsangehörigkeit an Deutsche im 
Ausländer, Begriff des A. 57; Ein- 
bürgerung der A. 57 ff.; obliga- 
ronssche Einbürgerung bei einjähri- 
gem Militärdienst 77 ff.; Einspruchs- 
recht anderer Bundesstaaten in 
diesem Falle 79; Erwerb der Staats- 
angehörigkeit eines A. durch An- 
seebung in Deutschland 80 ff., 93 ff.; 
eine Wehrpflicht 96, 97 ff.; Ehe- 
schließung von A. in Deutschland 
115; Erwerb der unmittelbaren 
Reichsangehörigkeit durch A. 152 ff. 
  
Auslieferung eines Deutschen an 
einen fremden Staat unzulässig 15. 
Ausspruch der Behörde, Verlust der 
Staatsangehörigkeit durch A. d. B. 
139 ff. 
Auswanderung, Freiheit der A. 129; 
nur durch die Wehrpflicht be- 
schränkt, keine Strafbarkeit der A. 
eines im Widerspruch zu § 22 Ent- 
lassenen 121; Bestrafung uner- 
laubter A. 127. 
Auswärtiges Amt, Folgen seiner 
Doppelstellung als Reichs= und 
preußische Behörde 95; Auskunfts- 
stelle beim A. A. 168. 
Ausweis für die Staatsangehörigkeit 
164, Anl. 1; Behörden zur Aus- 
stellung von A. Anl. 31. 
Ausweisung der deutschen Witwe eines 
Ausländers unzulässig 76; A. frü- 
herer Reichsangehöriger 104, 123, 
146; A. von Ausländern aus dem 
Reichsgebiet 134, 161 Anm. hu u. i. 
* B 
Baden, frühere Indigenatsgesetzge- 
bung 148; badisch-amerikanischer 
Staatsvertrag 155 ff. 
Bancroftverträge 108, Text 155 ff. 
Bayern, Bayrisches Heimatgesetz, un- 
eheliche Kinder eines rechtsrheini- 
schen Bayern 29, Anl. 4, 42; das 
neue Reichsgesetz über den Unter- 
stützungswohnsitz gilt auch in B., 
tritt aber erst durch Kaiserliche 
Verordnung in Kraft 29; Legiti- 
mation unehelicher Kinder 33; Ver- 
ehelichung eines rechtsrheinischen 
Bayern 38; Staatsvertrag mit den 
Vereinigten Staaten von Nord- 
amerika 155 ff., Protokoll dazu 
Anl. 41 az frühere Indigenatsgesetz- 
gebung 148; Ministerialentschließung 
zum Freizügigkeitsgesetz Anl. 11. 
Beamte s. auch Anstellung; unmittel- 
bare und mittelbare Staatsbeamte 
84; die Entlassung aus dem Staats- 
verbande bei B. 128; B. sowie 
Offiziere im aktiven Dienst oder 
z. D. verloren nicht die Staats- 
angehörigkeit durch Zeitablauf, an- 
ders Wahlkonsuln 145. 
Belgien, Staatsangehörigkeitserwerb 
durch Option, Verzicht auf denselben
	        
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