burg in Untersuchung gekommene Franz
Joseyb Moser, von Appenberg, wegen
mehrfacher, zum Thell ausgezeichneter
Diebstähle und wegen Umeerschlagungen,
neben dem Kesten= und Schadens Ersatz#
u ftebenmenatlcher Festungs-Arbelisstrafe;
14. auf die von dem Oberamtsgerichee Gepbingen
geführte Untersuchung:
) Mlchael Stetzmaler, von Ottenbach,
wegen rübter Mißbandlung, Verbal-Injurien
und Drivatconcussion, neben
Juscheidung der Hälfte der Unterftchungs
und etwalgen Heilungs Kosten
m drei und einpalbmonotlicher
Festungs= Arbeitsstrafe mit Räcksichtnahme
auf selne kbrperliche Beschaffenbeit;
d) dessen Chewelb, Cäcllla, wegen glelcher
Vergeben, neben Zuscheldung der andern
Hälfte der Kosten, zu drei und
einhalbmonatlicher Zuchthausstrafe
tu Markgrbuingen. –
Am 19. März wurden veror:
tbell#t:
ib. auf den Grund der von dem Oberemtsgerichte
Tettnang geführlen Untersachung:
) ager Harrer, von Primieweller,
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wegen Sachgefolgter Tphellnhme an
mehreren Dlebstählen, Bezänstigung
elnes qualiffeirten Kirchen, Diebstaßls
und wiederholren Beherbergung elnes
Jouners und flüchtigen Verbrechers zu
sechemonatlicher Festungs-Arbeitsstrafe,
und
b)) dessen Ehefrau, Monlka, wegen gleicher
Vergehen, zu sechsmonatlicher
Zuchchausstrafe zu Ludwigsburg;
:a) Franz Joseph Horter, von Primis= *
weller, wegen Theilnahme aͤn mehreren
Dlebstählen und Begünstigung eines
quallsicirten und großen Kirchen-Diebstahls
zu viermonatlicher Festungs=Arbeltsstrafe;
d) Benedikt Lingg, ben Ravensburs.
wegen Theilnabme an zwel großen
Kirchen-Dlebstählen und einem andern
großen Diebstahle, deren derselbe elnes
Läugnens ungeachtet für überwiesen angenommen
wurde, äber die berelts unterm
5. Febr. d. J. in der Untersuchungsfache
gegen Kzoer Schsttle ung
Genossen gegen denselben ausgesprochene
zweiljaͤhrige Festungs Abeitsstrafe
zu elner weirern Festungs-Arbelrestrafe
von ein und einem halben Jahrez
zugleich wurde hinsschillch des Kestenund
Schadens-Erliges gegen säntlche