Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

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Dem Königlich preußischen Untersteueramte zu Hersfeld im Hauptamtsbezirke Hanau ist die Befugniß 
zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier beigelegt worden. fus 
Der Kaiserlichen Belletsertieuneafen auf dem Neustadt-Bahnhofe in Bremen ist die Leuguiß #a 
Abfertigung von Gütern auf Ladungsverzeichniß und Begleitzettel nach Maßgabe der §§. 63, 65— 71 
Vereinspolldesenes beigelegt worden. 
3. Maaß= und Gewichts-Wesen. 
  
Eichgebühren-Tare für den Norddeutschen Bund. 
Vom 12. Dezember 1869. 
(Fortsetzung aus Nro. 16 und Schluß.) 
  
  
  
  
  
  
“ A. B. C. 
8 11# 
F! . % für 
k für die für die H Pruͤfung 
Gegenstand. Eichung. Berichtigung.) ohne 
Stempelung. 
Sar. Sar. Sgr. 
A. b. c. d. 
Faͤngenmaaße. — 
(Ar. 1—6 in §. 3 der Eichordnung.) 1 
1. Metallene Prazisionsmaaßstäbe mit seiner Theilung 6 3 — 3 3 
2. gewöhnliche Maaßstäbe aus Metall u. s w. 
von 22 und 1 . 4 1½ — 2 1½ 
0# bis on 3 1½ — ¼¼ ½ 
3. Werkmaaßstäbe aus Holz. .. 31 — 1½1 
4. Maaßstäbe für Langwaaren in Cenkimeter oethen 1 1 — ½1 
5. zusammenlegbare Maaße . 2 1 — 1 
6. Bandmaaße aus Metall: 
von 20 v. 10 n. bi. 511 — 2½% 
ZLn 1 31 — 1:8 
1 
  
  
  
Die Ansätze unter a. und c. beziehen sich auf die Prüsung der Richtigkeit der Länge des ganzen Maaßes; 
die Ansätze unter b. und d. auf die Prüfung der Richtigkeit der Eintheilung in der Art, daß die- 
selben für die Untersuchung je eines Hundert, sowie eines nicht vollen Hundert von Theilstrichen außer dem 
Ansatz unter a. und c. in Anrechnung gebracht werden. Sie werden unter d. daher nur dann vorkommen, 
wenn das Maaß nicht schon wegen schcher Gesammtlänge u verwerfen war. 
Die Kolumne B. ist hier nicht ausgefüllt, weil bei Längenmaaßen nur in ganz besonderen Fällen 
Berichtigungen vorkommen können, welche überdies auf so enge Grenzen beschränkt sind, daß besondere Gebühren 
dafür wegfallen können.
	        
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