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Auf Grund der Bestimmung in Artikel 36 der Verfassung des Deutschen Reichs ist nach Vernehmung
des Ausschusses des Bundesrathes für Zoll= und Steuerwesen, an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen
Königlich sachsischen Zollinspektors Kerstan der Königlich sächsische Zollinspektor Oertel den Hmptämtern zu
Berlin und Frankfurt aO. mit dem Wohnsitz in Berlin als Stationskontroleur beigeordnet worden.
8. Post--Wesen.
Seepostverbindung mit Norwegen auf den Routen Hamburg-Drontheim und Frederikshavn-Christianssand.
Zwischen Hamburg und Drontheim, sowie zwischen Frederikshadn (in Jütland) und Christlanssand
kurfiren für dle Dauer der günstigeren Jahreszeit wieder Königlich norwegische Postdampfschiffe in folgender Weise:
A. In der Richtung nach Norwegen:
1. Aus Hamburg Sonnabends früh,
in Drontheim am nächstfolgenden Sonnabend;
2. aus Frederikshavn Montags und Donnerstags Nachmittags, nach Ankunft der am Tage vor-
her um 5 Uhr 10 Minuten Abends aus Hamburg abgegangenen Post,
in Christianssand Dienstags und Freitags früh.
B. In der Richtung von Norwegen:
1. Aus Drontheim Sonnabends,
in Hamburg am nächstfolgenden Sonnabend;
2. Aus Christianssand Sonntags und Dienstags Abends,
in Frederikshavn Montags und Mittwochs Mittags — in Hamburg am darauf folgenden
Tage um 10 Uhr 55 Minuten Vormittags.
Die Schiffe werden von norwegischen Seeposlbüreaus begleitet.
Berlin, den 23. April 1873.
Kaiserliches General-Postamt.
Errichtung einer Postanstalt am Weltausstellungsplatze in Wien.
Seitens der K. K. österreichischen Poslverwaltung ist für die Dauer der Weltausstellung in Wien am
Ausstellungsplatze daselbst ein Postamt errichtet worden, welches sich mit dem Verkaufe aller öslerreichischen
Postwerthzeichen, sowie mit der Annahme von Briefen, Postkarten, Drucksachen, Waarenproben, Geldbriefen und
Packeten mit oder ohne Werthangabe bis zum Einzelgewicht von 5 Pfund, ferner mit der Adgabe und Bestellung
von Postsendungen befaßt.
Die Postsendungen, welche von dem K. K. Postamte am Weltausstellungsplatze bestellt oder bei dem-
selben abgeholt werden sollen, müssen auf der Adresse in hervortretender Weise mit der Vezeichnung
„am Weltausstellungsplatze“
versehen sein.
Berlin, den 24. April 1873.
Kaiserliches General-Postamt.