Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

Tentral-Blatt 
  
für das 
1 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichskanzler-Amt. 
I. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 17. Jannar 1873. „E2. 
  
1. Maaß= und Gewichts-Wesen. 
Vekanntmachung 
der Vorschriften über die Zulassung von Federwaagen zur Eichung und Stempelung und zur Anwen- 
dung beim Wägen von Eisenbahn-Passagier-Gepäck. Vom 25. Juni 1872. 
Un dem Bedürfnisse des Eisenbahnverkehrs, welcher eine möglichst rasche, jedoch nur in gewissen gröberen 
Abstufungen anzugebende Wägung des Passagier-Gepäcks erfordert, zu entsprechen, hat die Normal-Eichungs- 
kommission des Deutschen Reichs auf Grund von Artikel 18 der Maaß= und Gewichts-Ordnung vom 17. August 
1868 nach Maßgabe der unten folgenden näheren Bestimmungen 
Federwaagen 
zur Eichung und Stempelung und zur Anwendung bei der Wägung von Eisenbahn-Passagier-Gepäck zugelassen. 
. 1. 
Allgemeint Konstrultion der Federwaagen für Eisenbahn-Passagier -Gepäck. 
Die Eigenthümlichkeit der für Eisenbahn-Passagier-Gepäck zur Eichung und Stempelung zuzulassenden 
Federwaage besteht darin, daß die Bemessung der Schwere der auf die eine Seite der Waage gelegten Lasten 
nicht durch Auflegen eines gleich schweren oder in bestimmtem Maaße verjüngten Gemichts auf der andern 
Seite der Waage geschieht, sondern daß durch den Druck der Last auf das eine Ende eines Hebels, mit An. 
wendung von Hebelverbindungen, an dem andern Ende des Hebelsystems der Waage eine in gewissem, z. B. 
in centesimalem Verhöltniß zur Schwere der Last verjüngte Wirkung auf ein System von Spiralfedern aus- 
geübt wird, deren Elastizität der von der Schwere der Last geforderten Drehung des betreffenden Hebelarmes 
jedesmal nur ein der wirkenden Last entsprechendes Maaß gestattet. 
Die Schwere der Last an der einen Seite des Hebelsystems wird also durch eine gewisse Veränderung 
der Länge des Spiralfedersystems an der andern Seite desselben ausfgewogen, und die Angabe des jedesmaligen 
Vetrages der letzteren Veränderung, deren Krastmaaß durch Beschwerung der Lastseite der Waage mit geeichten 
Gewichten von dem Verfertiger bestimmt worden ist, erfolgt in solcher Weise, daß durch die Gestaltänderung 
der Spiralfedern in der Richtung ihrer Axe eine Zahnstange mit bewegt wird, welche in Triebräder eingreift 
und mittelst der letzteren die Zeiger von Zifferblättern dreht. 
Die Vortheile dieser Art der Wägung bestehen 
1. in der Entbehrlichkeit von Gewichtsstücken; 
2. in der Schnelligkeit und Deutlichkeit, mit welcher sich die jedesmalige Belastung an dem Zisfer- 
blatte der Waage ablesen läßt, da der Abwägende keinerlei Einstellung an der Waage, wie die 
Verschiebung eines Laufgewichts an einem eingetheilten Hebelarm u. dergl., nöthig hat, und 
pazen ir n erheblicher Zeitverlust bei der von selbst erfolgenden Herstellung des Gleichgewichts 
nicht stattfindet. 
  
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