Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

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Die Zulassung zur Prüsung ist bedingt: 
1. durch den Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung eines Schülers der Sekunda eines 
Gymnasiums oder einer Realschule erster Ordnung, in Bayern der ersten Gymnasialklasse oder 
des ersten Kursus eines Real-Gymnasiums. Dieser Nachweis ist zu führen durch ein Zeugniß 
über den in der genannten Klasse mindestens ein Jahr hindurch mit Erfolg genossenen 
unterich oder durch das Befähigungszeugniß zum Eintritt als einjährig Freiwilliger in 
ie Armee; 
. durch eine dreijährige Lehr= und eine dreijährige Serwirzeit, von welcher letzteren jedoch minde- 
stens die Hälfte in einer inländischen Avotheke zugebracht sein muß; 
. durch ein mindestens einjähriges Universitätsstudium. Dem Besuche einer Universität ist der 
Besuch der pharmazeutischen Fachschule bei der Herzoglich braunschweigischen polytechnischen 
Schule (Collegium Carolinum), sowie der Besuch der polytechnischen Schule zu Stuttgart 
oder derjenigen zu Karlsruhe gleichzuachten. 
Die Erfüllung der unter 2 und 3 erwähnten Vorbe#ing#ungen ist durch Zeugnisse in beglaubigter Form 
nachzuweisen. 
Vorstehende Bestimmungen treten am 1. Jannar 1874 in Kraft. 
Diejenigen Kandidaten der Pharmazie, welche bereits vor diesem Zeitpunkt in die Lehre getreten 
waren, sind zur Prüfung auch dann zuzulassen, wenn sie die Erfüllung der nach den bisherigen Vorschriften 
bierfür erforderlichen Vorbedingungen nachweisen; jedoch haben rie am 1. Januar 1874 noch in der Lehre 
befindlichen Kandidaten eine dreijährige Lehr= und eine dreijährige Servirzeit, und die am genannten Tage noch 
in der Servirzeit Begriffenen eine dreijährige Servirzeit darzuthun. 
Berlin, den 18. Juli 1873. 
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Der Reichskanzler. 
JIm Auftrage: 
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3. Münz-Wesen. 
Bis zum 19. Juli d. Is. waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 650,263,960 
Mark und in Zehnmarkstücken 126,662,630 Mark ausgeprügt worden. In der Woche vom 20. bis 26. Juli 
d. Is. sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 6,259,560 Mark, in Hannover 1,922,900 Mark, 
in Frankfurt a. M. 2,801,600 Mark, in München 1,777,110 Mark, in Stuttgart 1,022,600 Mark, in Karls- 
ruhe 401,600 Mark und in Darmstadt 334 800 Mark. 
Die Gesammt-Ausprägung stellt sich daher bis zum 26. Juli d. Is. auf 791,416,850 Mark, wovon 
664,784,220 Mark in Zwanzigmarkstücken und 126,662,630 Mark in Zehnmarkstücken bestehen. 
4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Dem Königlich preußischen Untersteueramte zu Loebau im Hauptamts-Bezirk Marienwerder ist die 
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1. über das für das Privatkreditlager ebendaselbst bestimmte ver- 
packte Salz beigelegt worden. 
Dem Königlich preußischen Nebenzollamte I. zu Papenburg, im Hauptamts-Bezirke Leer, ist unbe- 
schränkte Hebebefugniß und unbeschränkte Befugniß zur Ausstellung und Erledigung von Begleitscheinen I. und 
II., sowie von Uebergangsscheinen beigelegt worden. 
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