Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

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Anhalt: In der Zeit vom 12. bis 23. August sind in den Kreisen Bernburg und Dessau 
erkrankt: 10, gestorben: 7. 
Lübeck: In der Stadt Lübeck ist am 24. August die erste Erkrankung vorgekommen und sind bis 
zum 27. desselben Monats erkrankt: 9, gestorben: 2. 
Hamburg: In der Zeit vom 14. Juni bis 16. August sind erkrankt: 585, gestorben: 362. Dazu in 
der Zeit vom 17. bis 23. August erkrankt: 175. 
2. Oesterreich-Ungarn. 
In Ungarn sind vom Beginne der Epidemie bis zum 15. August als an der Cholera erkrankt ge- 
meldet: 151,501, davon gestorben: 60,417. Auf die Zeit vom 2. bis 15. August kommen Erkrankungen: 58,941, 
Todesfälle: 23,767. 
Mittheilungen 
über den Stand der Rinderpest. 
XIV. , 
1. Deutschland. 
Laut einer telegraphischen Mittheilung der Königlich preußischen Bezirks-RNegierung zu Oppeln ist die 
Rinderpest in den Ortschaften Beuthen, Noßberg und Dobrowa des Kreises Beuthen, Provinz Schlessen, 
ausgebrochen. In den erstgenannten beiden Ortschaften ist die Seuche in je drei Gehöften konstatirt. 
Es sind sofort die umfassendsten Maßregeln zur Tilgung der Seuche und zur Verhütung ihrer weiteren 
Verbreitung ergriffen worden. 
2. Oesterreich-Ungarn. 
In der zweiten Hälfte des Monats August herrschte die Rinderpest in Galizien (Bezirk: Brody), 
Bukowina (Bezirk: Czernowi), Dalmatien (Bezirk: Cattaro), Kroatien, Slavonien und in der 
Militärgrenze. 
3. Rußland. 
Nach den bis zum 1. August (allen Styls) lautenden Nachrichten waren vorzugsweise verseucht: die 
Gouvernements Lublin, Volhynien, Wiüätka, Grodno, Kasan, Kiew, Orel, Pensa, Poltawa, 
Simbirsk, Tobolsk, Charkow, Gebiet Bessarabien und Stadt Nikolajew. Außerdem herrschte die 
Ninderpest noch in den Gouvernements: Warschau, Kieletz, Lomscha, Plotzk, Astrachan, Kursk, 
Minsk, Moskau, Nowgorod und Stadt Odessa. 
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuches ist 
1. der Korbflechter Ludwig Podstawski, 42 Jahre alt, gebürtig aus Kwoczala, Bezirk Krzanow 
in Galizien, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Diebstahls im wiederholten Rückfalle, 
durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Oppeln vom 14. Januar 1873 und 
auf Grund des §. 362 des Strafsgesetzbuches sind 
. die Arbeiterin Leonle Bardy, geboren im Jahre 1853 zu Aunai (Departement der Marne 
in Frankreich), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen gewerbsmäßiger Unzucht, durch 
Beschluß des Kaiserlichen Präsidenten von Lothringen vom 23. August 1873; 
4 der Joseph Lopiz, 56 Jahre alt, gebürtig aus Barciana in Spanien, nach erfolgter gericht- 
licher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß des Kaiserlichen Präsidenten von 
Lothringen vom 27. August 1873 
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. 
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