Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

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Die Regierung von Tunis hat die früher erlassenen Quarantaine-Vorschriflen (vergl. Nr. 35 E. 278) theil- 
weise abgeändert. Gegenwärlig unterliegen in Tunis alle Schiffe, welche aus einem von der Cholera heimge- 
suchten Distrikte kommen, einer fünfzehntägigen Quarantaine, wenn sie keinen Arzt an Vord haben; einer zwölf- 
tähigen, wenn sie einen Arzt mit sich führen. — Die Provenienzen aus den Häfen des Mittelländischen Meeres. 
werden einer zehn= resp. fünftägigen Observation unterworsen, wenn in dem Abgangshafen entweder gar kelne 
orsrungen gegen die Einschleppung der Cholera, oder nur solche gegen die Einschleppung zur See 
rgriffen waren. 
  
77. Militär-Wesen.,. 
Ich habe beschlossen, den heutigen denkvürdigen Tag, an welchem vor 3 Jahren die deutschen Truppen einen 
so großen Sieg erfochten, dadurch zu feiern, daß Ich den Forts von Metz und den neu zu erbauenden Forts 
von Straßburg Benennungen gebe, welche die Namen von in dieser Zeit hochverdienten Männern in enger 
Verbindung mit den Erfolgen des Krieges der Nachwelt überliesern. Ich bestimme demzrfolge: 
1. Die Forts von Metz sollen künftig heißen: 
die Befestigung des Mont St. Quentin — „Veste Friedrich Karl“, 
das Fort Bellecrotx „Fort Steinmetz“, 
das Fort St. Julien „Fort Manteuffel“, 
das Fort Moselle „Fort Voigts-Rhetz“, 
das Fort Plappeville „Fort C. Alvensleben“, 
das West-Fort St. Quentin „Fort Manstein“, 
das Fort St. Privat „Fort Prinz August von Württemberg“, 
das Fort Queulen „Fort Goeben“, 
das Fort les Bottes „Fort Zastrow“. 
2. Die Forts von Straß burg erhalten folgende Benennungen: 
Nr. 
. 2 — „Fort Moltke“, 
Nr. 3 — „Fort Roon“, 
Nr. 4 — „VBeste Kronprinz“, 
Nr. 5 — „Fort Großherzog von Baden“, 
Nr. 6 — „Fort Fürst Bismarck“, 
Nr. 7 — 464 Kronprinz von Sachsen“, 
Nr. 8 — „Fort Tann“, 
Nr. 9 — „Fort Werder“. 
3. Für die 4 Forts bei Straßburg, welche noch nicht im Vau begriffen sind, bleiben die Namen: 
„Franseckn“ — für Fort Nr. 1, 
„Kirchbach. — für Fort Nr. 10, i 
„Bose“ — für Fort Nr. 11 und 
„Blumenthal“ — für Fort Nr. 12 
vorbehalten. Den betreffenden Fürsten, Eehmarschälen und Generalen habe Ich unmittelbar Kenntniß hiervon 
gegeben und beauftrage Sie das weiter Erforderliche zu veranlassen. 
Berlin, den 1. September 1873. 
Wilhelm. 
An den Kriegsminister. 
  
Verlin, Carl Heymann's Verlag:-Inhaber Otto Loewenstein. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.
	        
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