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Die Gesammtzahlen betragen — unter Hinzurechnung der früher mitgetheilten Zahlen für den Regie-
rungs-Bezirk Marienwerder — an Erkrankungen: 26,919, an Todesfällen: 13,198.
Königreich Sachsen: Es sind seit Beginn der Epidemie — 19. Mai d. Is. — bis zum 7. Sep-
tember im Ganzen in der Stadt Dresden erkrankt: 149, gestorben: 90 und in den übrigen Theilen des
Landes erkrankt: 531, gestorben: 226. Davon sind in der Zeit vom 1. bis 7. September in Dresden
erkrankt: 7, gestorben: 5; im Uebrigen erkrankt: 11, gestorben: 11.
Braunschweig: Vom 3. bis 9. September sind in Calvörde 7 Cholera-Erkrankungen und
3 Tobesfälle vorgekommen.
Sachsen-Koburg-Gotha: In der Stadt Waltershausen sind seit dem 30. August 3 Cholerafälle
vorgekommen, welche sämmtlich tödtlich verliefen.
Anhalt: Vom 1. bis 21. September sind erkrankt: 55, gestorben: 49.
Hamburg: Vom 14. Juni bis 6. September sind erkrankt: 1225, gestorben: 877. Vom 7. bis
13. September sind erkrankt: 79. "
Mittheilungen
über den Stand der Rinderpest.
XVII.
1. Deutschland.
Nach den neuesten, bis zum 22. d. Mts. reichenden Berichten hat die im preußischen Regierungs-
Bezirke Oppeln, Provinz Schlesien, aufgetretene Rinderpest auch 2 Gehöfte in Vobrek ergriffen. Es sind
bisher in den infizirten Ortschaften Beuthen mit Dombrowa, Noßberg, Mackeikowitz und Vobrek im
Ganzen 110 Stück Vieh erkrankt, 17 gefallen und 494 auf Anordnung der Behörde getödtet. Die Zahl der
infizirten Gehöfte betrug 74.
2. Oesterreich-Ungarn.
In der ersten Hälfte des Monats September herrschte die Seuche in Galizien (Bezirke: Brody,
Zaleszchyki, Husiatyn), Bukowina (Bezirk: Czernowitz), Dalmatien (Bezirk: Cattaro), Kroatien, Slavo=
nien und der Militärgrenze.
Neuerdings ist die Seuche auch in elner nach Oswiecim importirten Heerde Steppenvieh konstatirt
worden. Die Koniglis preußische Bezirksregierung zu Oppeln hat in Folge dessen für die Landesgrenze von
Zedek (russisch Polen) bis Hoschialkowitz (Kreis Ratibor) die schärferen Verkehrsbeschränkungen des §. 6
der revidirten Instruktion vom 9. Juni d. Is. (Neichs-Gesetzblatt Seite 147) in Kraft gesetzt.
Auf Grund des 8. 362 des Strafgesetzbuches sind
der Schuhmacher Hersch Spielmann, 66 Jahre alt, gebürtig aus Lubranietz in Russisch=
Polen, nach erfolgter gerlchtlicher Bestrafung wegen Bettelns, durch Beschluß der Königlich
preußischen Regierung zu Oppeln vom 9. September 1873;
4 der Konditor-Gehülfe Heliodor Wdowinski aus Socolowo in Russisch-Polen, geboren den
30. Juni 18244, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns,
durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Merseburg vom 7. August 1873;
. der Schuhmachergeselle Anton Greschischek aus Sockolnitz in Mähren, geboren am 12. Mai 18541,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der
Königlich preupischen Regierung zu Merseburg vom 28. Juli 1873;
. der Hutmachergeselle Aloys Gregorig, 21 Jahre alt, aus Görz in Oesterreich, nach erfolgter
gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß des Großherzoglich mecklenburg-
schwerinschen Ministeriums des Innern vom 4. September 1873;
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