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2. Zoll= und Steuer-Wesen.
Veränderungen
in den Zoll= und Steuer-Stellen des deutschen Zollgebietes.
1. Das Königlich preußische Nebenzollamt I. zu Kalkau im Hauptamtsbezirke Neustadt i#./Schl. ist
in ein Nebenzollamt II. und das Nebenzollamt II. Deutsch-Rasselwitz in Hotzenplotz in demselben Haupt-
amtsbezirke ist in ein Nebenzollamt I. umgewandelt worden.
2. Das Königlich preußische Nebenzollamt I. zu Hultschin im Hauptamtsbezirk Natibor ist in ein
Nebenzollamt II. umgewandelt worden.
3. Vom 1. Januar 1873 ab ist an der Ostpreußischen Südbahn bei dem Grenzbahnhofe Groß-
Prostken ein Königlich preußisches Hauptzollamt errichtet worden.
In Folge dessen ist von dem gedachten Zeitpunkte ab das bisherige Nebenzollamt I. zu Klein-Prostken
unter Aufhebung der ihm durch die Verfügung vom 6. November 1871 verliehenen Befugniß zur Erledigung
und Ausfertigung von Begleitscheinen I. in ein Nebenzollamt II. umgewandelt worden, welches bis auf Weiteres
zugleich als Ansageposten für das Hauptzollamt Groß-Prostken zu fungiren hat. Das bisherige Hauptzollamt
zu Schmaleningken ist aufgehoben; an seine Stelle tritt daselbst ein dem Hauptzollamte zu Tilsit unterstelltes
Nebenzollamt I. mit beschränktem Niederlagerecht (§. 105 des Vereinszollgesetzes) und mit der unbeschränkten
Befugniß zur Ausstellung und Erledigung von Vegleitscheinen I.
Außerdem ist das Nebenzollamt I. zu Kolletzischken im Hauptamtsbezirke Tilsit in ein Nebenzollamt II.
verwandelt worden.
4. Das Königlich bayerische Nebenzollamt I. Burghausen, im Bezirke des Hauptzollamtes Simbach,
ist vom 1. Januar 1873 ab in ein Nebenzollamt II. Klasse umgewandelt worden.
5. Mit dem 1. Januar 1873, als dem Tage der Eröffnung der Eisenbahnlinie Hude-Brake ist
a) das Großherzeglich oldenburgische Hauptzollamt zu Brake nach dem dortigen Bahnhofe verlegt,
b) das Nebenzollamt I. zu Vraksiel aufgehoben und statt desselben
Juc) ein Nebenzollamt I. vor Brake errichtet worden, welchem die Befugniß zur Abfertigung des
mit dem Anspruche auf Steuervergütung ausgehenden Branntweins und Viers, sowie zur Er-
theilung der Ausgangsbescheinigungen, ertheilt ist,
d) dem Nebenzollamte I. zu Elsleih die Befugniß zur Ausstellung und Erledigung von Begleit-
scheinen I. und II., sowie zur Abfertigung der auf der Eisenbahn ein= und ausgehenden Waaren
nach Maßgabe der §§. 65 — 71 des Vereinsgzollgesetzes beigelegt worden.
3. Kon sulat- Wesen.
Dem bisherigen Sekretär des schwedisch= norwegischen Konsulats zu Königsberg i./Pr., Jörgen
Omstedt Arntzen, ist Namens des Deutschen Reichs das Exequatur als schwedisch-norwegischer Vize-Konful
daselbst ertheilt worden.