Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

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2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Veränderungen 
in den Zoll= und Steuer-Stellen des deutschen Zollgebietes. 
1. Das Königlich preußische Nebenzollamt I. zu Kalkau im Hauptamtsbezirke Neustadt i#./Schl. ist 
in ein Nebenzollamt II. und das Nebenzollamt II. Deutsch-Rasselwitz in Hotzenplotz in demselben Haupt- 
amtsbezirke ist in ein Nebenzollamt I. umgewandelt worden. 
2. Das Königlich preußische Nebenzollamt I. zu Hultschin im Hauptamtsbezirk Natibor ist in ein 
Nebenzollamt II. umgewandelt worden. 
3. Vom 1. Januar 1873 ab ist an der Ostpreußischen Südbahn bei dem Grenzbahnhofe Groß- 
Prostken ein Königlich preußisches Hauptzollamt errichtet worden. 
In Folge dessen ist von dem gedachten Zeitpunkte ab das bisherige Nebenzollamt I. zu Klein-Prostken 
unter Aufhebung der ihm durch die Verfügung vom 6. November 1871 verliehenen Befugniß zur Erledigung 
und Ausfertigung von Begleitscheinen I. in ein Nebenzollamt II. umgewandelt worden, welches bis auf Weiteres 
zugleich als Ansageposten für das Hauptzollamt Groß-Prostken zu fungiren hat. Das bisherige Hauptzollamt 
zu Schmaleningken ist aufgehoben; an seine Stelle tritt daselbst ein dem Hauptzollamte zu Tilsit unterstelltes 
Nebenzollamt I. mit beschränktem Niederlagerecht (§. 105 des Vereinszollgesetzes) und mit der unbeschränkten 
Befugniß zur Ausstellung und Erledigung von Vegleitscheinen I. 
Außerdem ist das Nebenzollamt I. zu Kolletzischken im Hauptamtsbezirke Tilsit in ein Nebenzollamt II. 
verwandelt worden. 
4. Das Königlich bayerische Nebenzollamt I. Burghausen, im Bezirke des Hauptzollamtes Simbach, 
ist vom 1. Januar 1873 ab in ein Nebenzollamt II. Klasse umgewandelt worden. 
5. Mit dem 1. Januar 1873, als dem Tage der Eröffnung der Eisenbahnlinie Hude-Brake ist 
a) das Großherzeglich oldenburgische Hauptzollamt zu Brake nach dem dortigen Bahnhofe verlegt, 
b) das Nebenzollamt I. zu Vraksiel aufgehoben und statt desselben 
Juc) ein Nebenzollamt I. vor Brake errichtet worden, welchem die Befugniß zur Abfertigung des 
mit dem Anspruche auf Steuervergütung ausgehenden Branntweins und Viers, sowie zur Er- 
theilung der Ausgangsbescheinigungen, ertheilt ist, 
d) dem Nebenzollamte I. zu Elsleih die Befugniß zur Ausstellung und Erledigung von Begleit- 
scheinen I. und II., sowie zur Abfertigung der auf der Eisenbahn ein= und ausgehenden Waaren 
nach Maßgabe der §§. 65 — 71 des Vereinsgzollgesetzes beigelegt worden. 
3. Kon sulat- Wesen. 
  
Dem bisherigen Sekretär des schwedisch= norwegischen Konsulats zu Königsberg i./Pr., Jörgen 
Omstedt Arntzen, ist Namens des Deutschen Reichs das Exequatur als schwedisch-norwegischer Vize-Konful 
daselbst ertheilt worden. 
 
	        
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