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838,700 Mark, in Frankfurt a. M. 3,113,440 Mark, in München 1,333,620 Mark, in Stuttgart 784,500
Mark und in Darmstadt 324,600 Mark; sowie in Zehnmarkstücken: in Berlin 1,898,060 Mark, in Hannover
850,280 Mark, in München 226,830 Mark und in Karlsruhe 401,480 Mark.
Die Gesammt-Ausprägung stellt sich daher bis zum 27. September d. Is. auf 935,071,810 Mark,
wovon 805,004,680 Mark in Zwanzigmarkstücken und 130,067,130 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.
3. Post-Wesen.
Adressirung der Briefe an das General-Postamt.
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 25. Juli cr., betreffend die Ortsbriefbestellung in Berlin, ersucht das
General-Postamt, vom 1. Oktober cr. ab auf den Adressen der an das General-Postamt zu richtenden
Schreiben neben den Ortsnamen Berlin den Buchstaben W. zu setzen, indem das neue General-Postamtsgebäude
im westlichen Postbezirk von Berlin belegen ist.
Berlin, den 27. September 1873.
Kaiserliches General-Postamt.
Eröffnung der Eisenbahnen Odenkirchen-Stolberg bei Aachen und Jülich-Düren.
Die Eisenbahnen zwischen Odenkirchen und Stolberg bei Vachen, sowie zwischen Jülich und Düren werden am
1. Oktober eröffnet und von demselben Termine ab zur Beförderung von Postsendungen jeder Art beunzzt
werden. Auf der Eisenbahn zwischen Odenkirchen und Stolberg bei Aachen treten Eisenbahn-Postbureaus in
Wirksamkeit, welche ihre Thätigkeit über Odenkirchen hinaus bis München-Gladbach ausdehnen. Auf der Eisen-
bahn zwischen Jülich und Düren geschieht die Begleitung der Posttransporte nur durch Postschaffner. Die
Leitung und Beaufsichtigung des Postbetriebs auf den beiden Bahnen wird dem Eisenbahn-Postamte Nr. 13 in
Aachen übertragen.
Außer dem Postamte in Düren, den Postverwaltungen in Eschweiler und Stolberg bei Aachen und
der Postexpedition in Odenkirchen, welche bereits zu den Eisenbahn-Postanstalten gehören, liegen an den neuen
Bahnen die Postanstalten in Inden, Jülich, Amelen, Otzenrath und Neukirchen bei Wickrath, welche in die
Reihe der Eisenbahn-Postanstalten treten.
Berlin, den 27. September 1873.
Kaiserliches General-Postamt.
Behandlung von bereits bestellten bz. von der Post abgeholten Briefen, welche in den Briefkasten mit
Angabe eines anderweiten Bestimmungsorts vorgefunden werden.
Brieefpost-Gegenstände, welche von den Briesträgern bereits bestellt bz. von der Post abgeholt waren, demnächst
aber von den Adressaten bz. deren Angehörigen auf der ursprünglichen Adresse mit einem neuen Bestimmungs-