Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
Zu bezlehen durch alle Poflanstalten und Buchhandlungen. — Pränumeratlons-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler.
I. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 7. November 1873. J #½ 44.
der Einnahmen der Reichs Post. Neichs. Ferthen und
Neichs-Eisenbahnen Verwaltung für die Zeit vom 1. Januar
bis zum Schlusse des Monats September 1873 311.
4. Heimath-Wesen: drei Erkenninisse des Bundesamtes für l
Heimathwesen..
. stonsulat-Wesen: Exequatur Ertheilung ꝛc. . .. 2
4. Marine und Schiffahrt: Quarantaine= Vorschriften vein
dener Negierungeen 3863
Inpall 1. Ullgemeine Verwaltunge. achen: Mittheilungen
über den Stand der Rind erest- Verweisungen vo — Aus-
ländern aus dem Reichsgebiete.. .. Seite 313.
2. Münz-Wesen: Notiz über ie Ausprägung von
Goldmünetsss
3. Zoll= und Steuer- Wesen: Errichtung und Befugnisse ½%
zwei Neben Zollämtern; Zöllen
und gemeinschaftlichen Steuern im Deutschen Reiche, sowie
—¶
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Mittheilungen
über den Stand der Ninderpest.
XXIII.
1. Deutschland.
In Deutsch-Piekar, Kreis Beuthen, im preußischen Regierungs-Bezirk Oppeln, ist in den letzten
Tagen des Monats Oktober ein vereinzelter, neuer Ball von Rinderpest konstatirt worden. Der Viehstand in
dem infizirten, bezw. verdächtigen Theile des Dorfes — 25 Stück Rindvieh — ist sofort getödtet und verscharrt
und sind umfassende Desinsizirungs= und Absperrungs-Maßregeln angeordnet und durchgeführt worden.
Sonstige Fälle von Rinderpest sind seit der letzten Veröffentlichung nicht vorgekommen.
2. Oesterreich-Ungarn.
In dem letzten Drittheil des Oktober herrschte die Seuche in Galizien (Bezirke: Brody, Zaleszczyki,
Husiatyn, 1 Nawa, Podhaice, Skalat, Zbaraz, Rzeszow), Salzburg (Bezirk Salzburg), Nieder-
Oesterreich (Bezirk Sechshaus), Kroatien, Slavonien und der Militärgrenze.
In Ungarn waren zwei Melerhöfe auf der Pußta Nagy-Obony verseucht, bezw. seucheverdächtig.
In Böhmen (Vezirk Komotau — vergl. Seite 319) sind weitere verdächtige Erkrankungen nicht vor-
gekommen. es hat daher auch die Königlich sächsische Regierung die Schutzmaßregeln gegen Böhmen wieder
eingeschränkt
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