Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

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Einführung von Post-Packetadressen. 
Zur größeren Sicherung und Beschleunigung der Päckereibeförderung hat das General-Postamt Formulare zu 
„Post-Packetadressen“ herstellen lassen, welche sowohl für gewöhnliche Packete als auch für Packete mit 
Werthangabe oder mit Poslvorschuß und für rekommandirte Packete zweckmäßig an Stelle der bisherigen Packet- 
Begleitbriefe benutzt werden können. 
Die Post-Packetadressen, aus gelbem Kartonpapier und in der Größe der Postanweisungen, werden 
zum Preise von 3 Pfennigen für 5 Stück bei sämmtlichen Postanstalten zum Verkaufe bereit gehalten. Auch 
sind die Briefträger, Landbriefträger und Packetbesteller mit Vorräthen von Post-Packetadressen versehen, um 
dieselben auf Verlangen an die Korrespondenten käuflich abzulassen. Den Korrespondenten ist unbenommen, 
sich die Packetadressen auch selbst herstellen zu lassen. Die Adressen müssen aber an Farbe, Stärke. Größe 
und Vordruck den amtlich herausgegebenen Formularen genau entsprechen. 
Die Post-Packetadressen sind, nach Art der Postanweisungen, mit einem Kupon versehen, welcher von 
dem Absender zu schriftlichen oder gedruckten 2c. Mittheilungen benutzt und von dem Empfänger abgetrennt 
werden kann. Die Ausfüllung des Vordrucks auf dem Kupon „Name und Wohnort des Absenders“ ist in 
das Belieben des Absenders gestellt. 
Außerdem ist es bei den Versendungen innerhalb Deutschlands nach wie vor gestattet, 
offene oder geschlossene Brlefe mit in die Packete zu verpacken. 
Durch Aufkleben oder Anheften auf die Packete kann ein zweites Exemplar der Packetadresse sehr 
zweckmäßig auch als Packetsignatur benutzt werden. 
Die Anwendung der Post-Packetadressen wird im elgenen Interesse des Publikums dringend 
empfohlen. Insbesondere wird ersucht, dieselben während der bevorstehenden Weihnachtszeit möglichst 
allgemein zu benutzen. 
Zum 1. Januar 1874 wird die aus Anlaß der Porto-Ermäßigung zu erwartende beträchtliche Steigerung 
des Post-Packetverkehrs es voraussichtlich zweckmäßig erscheinen lassen, die Anwendung der gedruckten Post- 
— Feormulare in Stelle der bisherigen Begleitbriefe, für alle Packetversendungen mit der Post obli- 
gatorisch zu machen. 
Berlin, den 16. November 1873. 
Kaiserliches General-Postamt. 
Postverkehr mit den Vereinigten Staaten Amerikas. 
Vom 1. Dezember d. Is. ab beträgt das Porto für Postkarten (Korrespondenzkarten) nach sämmtlichen 
Orten der Vereinigten Staaten Amerikas auf den Wegen über Bremen, Hamburg oder Stettin einen 
Groschen bezw. vier Kreuzer. Frankirung erforderlich. 
Berlin, den 21. November 1873. 
Kaiserliches General-Postamt.
	        
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