Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

— 385 — 
7. Kon sulat Wesen. 
  
Dem Kaufmann Wilheln A. Niedemann zu Geestemünde ist Namens des Deutschen Reichs das 
Exequatur als Königlich belgischer Konsul daselbst ertheilt worden. 
8. Marine und Schiffahrt. 
Die Königlich dänische Regierung erklärt mittelst Bekanntmachung vom 7. Dezember die Häfen von Königs- 
berg und Pillau als noch von der Cholera befallen (vergl. Seite 350). 
Die Königlich niederländische Regierung hat die Quarantaine für Schiffe von Hamburg wieder auf 
gehoben (vergl. Seite 264). 
Die Königlich portugiesische Regierung hat die Quarantaine für Schiffe, welche von den Häfen der Elbe 
kommen, aufgehoben. 
In italienischen Häfen werden Schiffe von den Küsten Oesterreich-Ungarns wieder frei zugelassen, sofern 
a0„ mit reinem Patente versehen und verdächtige Krankheitsfälle an Bord während der Fahrt nicht vorge- 
ommen sind. 
In den Häfen von Tunis werden die mit reinen Gesundheitspässen von Marseille und Livorno ein- 
gehenden Schiffe wieder frei zugelassen (vergl. Seite 348). 
Die Lokal-Regierung von Malta hat die Quarantaine für die von den französischen Häfen des Mittel- 
meeres kommenden Schiffe von 15 auf 3 Tage ermäßigt (vergl. Seite 318), für die Provenienzen von den 
türkischen Häfen im Schwarzen Meere und von Salonik dagegen aufgehoben. 
In Korfu unterliegen Schiffe, welche von Triest und Brindisi eingehen, einer Observation von 5 Tagen. 
Provenienzen von Triest unterliegen einer Quarantaine in Smyrnoa nicht weiter (vergl. Seite 318). 
In lsfleth wird am 15. d. Mts. eine Seesteuermanns-Prüfung für große Fahrt beginnen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.