Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

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„Zeugenvernehmung, welche am ...... .... 18... vor mir dem unter- 
zeichneten).... zu ... in der Untersuchungssache wider den, 
zuletzt in ......  wohnhaften....  stattgefunden hat, welcher an- 
geklagt ist, am.... das Verbrechen be.. begangen 
zu haben. 
Am Schlusse hat sodann der Richter oder sonstige Beamte unter der letzten Zeugen- 
aussage folgende Bescheinigung zu setzen und mit seinem Namen, Amtscharakter und Titel zu 
unterzeichnen: 
„Die Zeugen A. B. C. D. u. s. w. haben vorstehende Aussagen vor mir in 
 ... erklärt und eidlich bekräftigt. 
Demnächst ist eine genaue Abschrift der Zeugenaussagen herzustellen und am Ende 
der Abschrift hat der Richter oder sonstige Beamte folgende Bescheinigung zu setzen: 
Ich bescheinige hiermit, daß das Vorstehende eine rlchtige Abschrift der 
Zeugenaussagen des A. B. C. D. u. s. w. ist, auf Grund deren am..... 
 ein Haftbefehl wider den ..... erlassen worden ist, welcher ange- 
schuldigt worden ist, am ... ... zu .. . ...  in .. . ...  das Ver- 
brechen be .... begangen zu haben. 
Am ..... .... 187.. 
(Unterschrift 
und amtlicher Charakter.) 
Haftbefehl. Der Haftbefehl des Angeklagten muß Namen und letztbekannten Aufenthaltsort des- 
selben, das Verbrechen, dessen er angeschuldigt ist, in dem Wortlaute des Auslieferungsver- 
trages und die Zeit und den Ort angeben, wo und wann das Verbrechen begangen sein soll. 
 Dieser Befehl muß, wenn thunlich, von demselben Richter oder Beamten erlassen 
werden, vor welchem die Zeugenvernehmungen stattgefunden haben. 
 Ein Duplikat dieses Haftbefehls ist der beglaubigten Abschrift der Zeugenaussagen 
beizufügen. 
Beglaubigung. Die Abschrift der Zeugenaussagen und das Duplikat des Haftbefehls muß von dem 
Justizminister oder elnem anderen Minister desjenigen Staates, in welchem das Verbrechen 
begangen und der Haftbefehl erlassen worden ist, unter Siegel und Unterschrift beglaubigt 
werden. 
Uebersendung nach Die Abschrift der Zeugenaussagen und das Duplikat des Haftbefehls müssen an den 
Großbritannien. Kaiserlich deutschen Botschafter in London gesandt werden, welcher dieselben mit dem Aus- 
lieferungsantrage an den englischen Staatssekreär für die auswärtigen Angelegenheiten ge- 
langen lassen wird. 
Wird in den Zeugenaussagen auf Ueberführungestücke, z. B. auf gefälschte Urkunden, 
Bezug genommen, so sind Kopien derselben den beglaubigten Zeugenaussagen beizufügen. Die 
Mitsendung der Originalstücke findet nicht statt, außer wenn dies besonders verlangt wird. 
Original bes Haft- Das Original des Haftbefehls ist auf besonderes Verlangen nachzusenden. 
befehls. 
a)Name des Richters oder der zuständigen Behörde. 
b) Ort der Zeugenvernehmung. 
c) Name und lehzter Wohnort bes Angeschuldigten. 
d) Tag, an welchem das Verbrechen begangen seln soll.  
e) Angabe, welcher Art das Verbrechen gewesen sein soll 
f) Ort, wo die Zeugenvernehmung stattgefunden hat. 
g) Datum des Haftbefehls. 
h) Name des Angeklagten. 
I) Zeit und Ort des begangenen Verbrechens. 
k) Angabe des Verbrechens. 
 
 

	        
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