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daß die Hülfsbedürftigkeit der P. und die öffentliche Fürsorge für dieselbe bereitz am 24. Sep-
tember 1871, am Tage ihrer Erkrankung, eingetreten sei, sind verfehlt. Nur die Hülfsbedürftigkeit,
welche die Gewährung öffentlicher Unterstützung seitens eines Armenverbandes nöthig macht, ist in
armenrechtlicher Hinsicht von Bedeutung; nur unter dieser Voraussetzung ruht nach §. 27 des
Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870 der Lauf der Abwesenheitsfrist. Vor Ablauf der Dienstzeit war
die P. öffentlicher Unterstützung weder theilhaftig geworden, noch auch bedürftig, da ihr Dienstherr
gesetzlich für sie sorgen mußte und auch gesorgt hat. Die Ausführung, daß der Dienstherr in einem
derartigen Falle eine öffentliche Armenpflege ausübe, entbehrt jeden Grundes; der §. 61 a. a. O.
stellt der Gewährung öffentlicher Unterstützung die auf anderen Titeln beruhende Pflicht, eines
Hülfsbedürftigen sich anzunehmen, unter Hervorhebung des Dienstverhältnisses ausdrücklich gegenüber.
Ist hiernach der P. vor dem 27. Oktober 1871 eine öffentliche Unterstützung nicht gewährt
worden, so war das Hülfsdomtzil, welches dieselbe in Barth besessen hatte, nach den §§. 18. 20. 22.
Nr. 2 a. a. O. zur Zeit des Eintritts des Pflegefalls bereits erloschen, da die zweijährige Ab-
wesenheitsfrist bereits am 13. Oktober 1871 abgelaufen war und erscheint daher die abweisende
Entscheidung des ersten Richters vollkommen begründet.
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6. Konsulat-Wesen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs
den bisherigen Konsulats-Verweser Heinrich Barkhausen in Rangoon (britisch Burmah) und
den Kaufmann Walter Brohm in Monrovia
zu Konsuln des Deutschen Reichs
zu ernennen geruht.
7. Personal - Verändernungen etc.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Verfassung des Deutschen Reichs ist nach Vernehmung des
Ausschusses des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen an Stelle des in den Landesdienst zurückgetretenen
Stations-Kontrolörs, Großherzoglich badischen Zoll-Inspektors Scherer in Aachen
der Großherzoglich badische Hauptzollamts-Kontrolör Wirthle bei der Zollabfertigungsstelle zu
Basel L-. Hauptämtern zu Aachen, Malmedy, Köln, Düsseldorf und Elberfeld als Stations-
Kontrolör mit dem Wohnsitz in Aachen
vom 1. Mal d. Js. ab beigeordnet worden.
Berlin, Carl Heymann's Verlag: Inbaber: Otto Loewenstein. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.