Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

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Nach diesen Vermessungen beträgt:   
I. der Bruttoraumgehalt des Schiffes .. .. .. . . . . .. 
II. der Abzug, und zwar: 
1. für d... Logisra ... der Schiffsmannschaft, welche... sich 
............. befinde... 
2. für d... Na..... ,welche... von de... Maschine... und 
de... Dampfkessel .. eingenommen w..... ...... 
3. für die Kohlenbehälter =0,. .. von de ...unter 2 bezeichneten - 
Na............................................. 
4. zusammen.......................................... 
Ill. der Nettoraumgehalt des Schiffes.............................. 
in Worten:.·....................... Kubikmeter, 
gleich ... britischen Register-Tons. 
Dies wird in Gemäßheit der von der internationalen Kommission zur Regelung der Abgaben auf dem 
Suezkanal angenommenen Regeln hlermit bescheinigt. ..........., den..............18.....      
(Siegel.) (Firma und Unterschrift der Behörde.)
 
Laut Veschlusses des Sanitätsraths zu Tunis vom 29. v. Mts. werden wegen der in 
    Benghasi, Morscheh 
und Umgegend ausgebrochenen pestartigen  Epidemie Schiffe aus der Provinz Tripoli  (bis  auf weitere Anord- 
nungen) an den tunesischen Küsten nicht mehr zugelassen. Der Verkehr zu Land zwischen Tunis und Tri- 
poli ist bis auf Weiteres gleichfalls verboten. 
       
6. Konsulat--Wesen. 
Seine Majestät der Kalser und König haben im Namen des Deutschen Reichs den Herrn John 
William Nichol in Blyth (England) zum Vize-Konsul des Deutschen Reichs zu ernennen geruht.   
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.
	        
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