Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben im 
Reichskanzler- Amt. 
 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. 
  
  
II. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 24. Juli 1874. Nr.  30. 
 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs- Sachen: Verweisung 4. Justiz-Wesen: Ernennung von Mitgliedern Kaiserlicher 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete... Seite 285.  Disziplinarkammern.... 286. 
2. Zoll- und Steuer-Wesen: Kompetenz etc. einer Steuereinnahmen- 5. Telegraphen-Wesen: Nachweisung der im II. Quartal 1874 
nehmerei... 285. vorgekommenen Veränderungen im Bestande der Kaiserlich 
3. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- deutschen Reichs-Telegraphen Stationen...287. münzen...286 
6. Marine und Schiffahrt: Quarantaine- Vorschriften ...288. 
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
1. Neseph Calenda, 32 Jahre alt, gebürtig aus Altendorf, Kreis Krakau, nach erfolgter gericht- 
licher Bestrafung wegen Landstreichens, Bettelns und wissentlichen Gebrauchs eines falschen 
Legitimatienspabieres, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Breslau 
vom 24. Juni d. Js.; 
2. Eugen Ferdinand Maret aus Chaourse (Departement de l'Aisne n □ 28 Jahre alt, 
3. die unverehelichte Augustine Bernard aus Luneville, 21 Jahre 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichers, durch Beschluß des Kaiser- 
lichen Bezirks-Präsidenten in Metz vom 14. bezw. 16. Juli d. Js.; 
4. der Weber Alois Seifert aus Oberdorf in Galizien, 37 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher 
Bestrafung wegen Landstreichens und wiederholten Bettelns, durch Beschluß der Königlich 
preußischen Bezirks-Regierung in Oppeln vom 17. Juni d. Js. 
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. 
 
2. Zoll- und Steuer-Wesen. 
  
Der Großherzoglich badischen Steuereinnehmerei Nappenau im Hauptamtsbezirk Heidelberg ist die 
Befugniß zur Ausstellung von Uebergangsscheinen für Wein, Bier, Branntwein und Weingeist ertheilt worden. 
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