Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben im
Reichskanzler- Amt.
II. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 31. Juli 1874. Nr. 3I.
Inhalt: 1. Allgemelne Verwaltungs-Sachen: Verweisung 5. Militär-Wesen: Bekanntmachung, betr. die Militärpflicht
von Ausländern aus dem Reichsgebiete . Seite 288. der Theologen...294.
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen 6. Marine und Schiffahrt: Quarantaine-Vorschrift; Mit-
und gemeinschaftlichen Steuern, sowie anderer Einnahmen theilung, betr. Seesteuermanns-Prüfung in Apenrade...295.
im Deutschen Reiche für! die Zeit vom l. Januar bis zum 7. Heimath-Wesen: Erkenntniß des Bundesamts für das
Schlusse des Monats Juni 1874...292. Heimathwesen... 295.
3. Zoll- und Steuer-Wesen: Nachweisung der Einnahmen 8. Post-Wesen: Bekanntmachungen, betr. Korrespondenz
an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reiche für die Monate verkehr mit Brasilien; Unzureichend frankirte Briefe nach
Januar bis Juni 1874...292. Frankreich etc.; Eröffnung der Eisenbahn zwischen Breslau
4. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- und Raudten, Reg. Bez. Breslau ... 296.
mũnzen ... 294.
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind
1. der Krankenwärter Carl Martin aus Straßburg i. E., durch Option französischer Staats-
angehöriger, 38 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens,
2. die ledige Anna Hutinel, geboren am 2. November 1852 zu Buncey (Frankreich, Departe-
ment de la Cote d'’Or), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen auffälligen und lieder-
lichen Umhertreibens,
durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Metz vom 17. bezw. 20. Juli d. Js.;
3. der Korbmacher Joseph Uhlmann aus Sulz, durch Option französischer Staatsangehöriger,
34 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß des
Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Kolmar vom 21. Juli d. Js.;
4. Franz Jacubowski aus Warschau, 17 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung
wegen Diebstahls und Landsteichens, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung
zu Breslau vom 16. Juni d. Js.;
5. der Arbeiter Johann Kawa aus Ellguth in Galizien (Kreis Wadowice), 29 Jahre alt, nach
erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens,
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