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6. der Schlosser Johann Titze aus Groß-Wallstein in Oesterreichisch-Schlesien, 41 Jahre alt,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns,
zu 5 und 6 durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Oppeln vom
28. Mai bezw. 2. Juli d. Js.;
7. der Musiker Joseph Frost aus Gutenbrunn in Nleder-Oesterreich, 31 Jahre alt,
8. dessen Schwester Elisabeth Frost von ebenda, 34 Jahre alt,
9. der Musiker Leopold Leimberger aus Stribernice in Mähren, 34 Jahre alt,
10. Elisabeth Hartstein aus Wollin, Gemeinde Hostic, Bezirkshauptmannschaft Straconic in
Böhmen, 20 Jahre alt,
11. der Harfenspieler Anton Lorch aus Wobern, Bezirkshauptmannschaft Dauba in Böhmen,
38 Jahre alt,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens,
12. dessen Mutter Maria Anna Lorch von ebenda, 81 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Be-
strafung wegen Landstreichens und Bettelns,
durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Landau, zu 7 bis 10 vom
12. Februar v. Js., zu 11 und 12 vom 17. Juni d. Js.;
13. die ledige Katharina Pfeiffen berger aus Adnet in Oesterreich, 18 Jahre alt, nach erfolgter
gerichtlicher Bestrafung wegen Diebstahls und Landstreichens, durch Beschluß des Königlich
bayerischen Bezirksamts zu Berchtesgaden vom 2. Juli d. Js.;
14. der Musiker Anton Wolf aus Lyon in Frankreich, 42 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher
Bestrafung wegen Landstreichens und Uebertretung feuerpolizeilicher Vorschriften,
15. der ehemalige Dienstknecht Balthasar Bachler aus Kirchdorf, Bezirksgericht Kltzbiehl in
Oesterreich, 31 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens,
16. dle ledige Klara Wembacher aus Großgmaln, Bezirksgericht Salzburg in Oesterreich,
17 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Diebstahls und Landstreichens,
durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Laufen, zu 14 vom 2. Mai d. Js.,
zu 15 vom 18. Juni d. Js., zu 16 vom 1. Oktober v. Js.;
17. der Posamentiergehülfe Carl Barwich aus Kostelic in Böhmen, 21 Jahre alt, nach erfolgter
gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß des Königlich
bayerischen Bezirksamts zu Deggendorf vom 22. Juni d. Js.;
18. der Schreiber August Heidinger aus Linz in Oesterreich, 42 Jahre alt, nach erfolgter
gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß des Königlich bayerischen Be-
zirksamts zu Rosenheim vom 26. Juni d. Js. und
19. der Weißgerber Ignac Svoboda aus Radnic in Böhmen, nach erfolgter gerichtlicher Bestra-
fung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß des Fürstlich schwarzburgischen Land-
raths zu Gehren vom 22. Juni d. Js.
aus dem Reichsgeblete ausgewiesen worden.
Zu 16 ist die Dauer der Ausweisung auf zwei Jahre beschränkt.