3. Handels- und Gewerbe-Wesen.
Dem Dr. med. Kaver Jacops aus Hayange in Lothringen ist auf Grund der Bekanntmachungen vom
9. Dezember 1869 (Bundes-Gesetzblatt Seite 687) und 19. Juli 1872 (Reichs-Gesetzblatt Seite 351) seitens
des Kaiserlichen Ober-Präsidenten von Elsaß- Lothringen die Dispensation von der im §. 29 der Gewerbe-
Ordnung vorgeschriebenen ärztlichen Prüfung und die Approbation als Arzt ertheilt worden.
Berlin, den 5. August 1874.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Eck.
4. Zoll- und Steuer-Wesen.
Das Königlich preußische Untersteueramt zu Neunkirchen in der Rheinprovinz ist unter Vorbehalt
des Widerrufs ermächtigt worden, Uebergangsscheine über Bier- und Branntwein-Transporte der Gewerbe-
treibenden zu Mittelberbach und Homburg zu ertheilen.
Die Königlich bayerische Uebergangsstelle Lauterecken, Hauptamtsbezirkes Kalserslautern, wird
vom 1. Oktober lfd. Js. ab eingezogen.
Der Großherzoglich badischen Steuereinnehmerei Sinsheim im Hauptamtsbezirk Heldelberg ist die
Befugniß zur Ausstellung von Uebergangsscheinen für Wein, Bier, Branntwein und Weingeist ertheilt worden.
5. Marine und Schiffahrt.
Laut Beschluß des internationalen Gesundheitsrathes zu Constantinopel unterliegen im türkischen Reiche alle
Provenienzen von Benghajzi und der Küste einer Quarantaine von 15 Tagen, verbunden mit sorgfältigster
Ueberwachung. (Vergl. Central-Blatt von 1874, S. 260).
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Druuck von F. Hoffschläger in Berlin.