Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

—  910  —

 

Zjährige

Ein-6jährige



Ein- 



 

 

 

*  *
Düngung.fallle  Düngung.  fall.
E—
Schfl.  Mh.  Schfl.  Mh.
II.  Klasse.  Gerstland.  N  1  145  Veggen  112  5
Dieser  Boden  hat  eines  Gerste  12,½6  Gerste  .
Faer  Beimischung  von  Erbsen  1  5  Erbsen  42
Band,  so  daß  er  sich  nich,  oder  Raps  Roggen  14
zum  Weizenbau  eignet,  da-  u.  Rübsen  1  Hafer  1184
egen  aber  bei  richtiger  Be-  5  Schfl.  per  Brache
hamlung  sehr  sichere  und  Morgen  Raps  und
lohnende  Erträge  in  Rog-  Rübsen  1
gen  gewaͤhrt.  Der  rothe  4  Schfl.  per
Klee  gedeiht  ebenfalls.  Morgen
Strohzuschlag  bis  124
Prozent.
III.  Klasse.  T  112  5  r  ninm  11
.  Gerste  11  afer  184
genlitel.  aen  uter  de  Erbsen  15rbsen  12
emischt.  In  diese  Klasse  oder  8  1  Roggen  1.  E  3
ommt  auch  der  humose  16  cs  u  Hafer
Bruchboden.  Morge  •n
IV.  Klasse.  Roggenboden.  Roggen  1  :Noggen  144
Dieser  Boden  hat  einen  Hafer  111Hafer  11148
sehr  geringen  Thongehalt  oder  Buch-  ,oder  Buchund
  eignet  sich  in  der  Re-|weizen  104  weizen  104
el  nur  zum  Anbau  des  Brache  —  Brache  ..
Zioggens  und  des  Buch-  Roggen  142
weizens;  bei  lehmigerem  Buchweizen  10
Untergrunde  und  nach  Zjäh-  Brache
riger  Düngung  kann  er  jedoch
  auch  zum  Anbau  des
Hafers  benutzt  werden.
In  diese  Klasse  kommt
auch  der  torfige,  mit  vielem
  unlöslichen  Humus
versehene  Moorboden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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