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2. Dagegen werden solche Nebenblaͤtter, welche als ordentliche Zeitungsbeilagen nicht mehr zugelassen
sind, von dem obenbezelchneten Termine ab als extraordinäre Zeitungsbeilagen im Sinne
des §. 15 Absatz XVIII. bis XXI. des Postreglements unter folgenden erleichterten Be-
dingungen mit der Post befördert werden:
a) die extraordinäre Bellage braucht mit der Hauptzeitung nicht mehr in ein und demselben
Verlage gedruckt zu sein;
b) dem Verleger desjenigen Blatts, mit welchem die Beilage der Post zur Versendung übergeben
wird, steht es frei, für die Beilage Insertionsgebühren zu erheben;
c) die extraordinäre Beilage darf einzeln bis 2 Bogen stark sein;
d) die Gebühr für die Postbeförderung wird allgemein, ohne Rücksicht auf die Stärke der Auflage,
auf 1/4 Pfennig für jedes Beilage-Exemplar ermäßigt.
Berlin W., den 22. August 1874.
Kaiserliches General-Postamt.
Ermäßigter Tarif für Päckereisendungen nach Paris.
Vom 1. September ab tritt für diejenigen Päckereisendungen nach Paris, welche auf Verlangen der
Absender auf dem Wege über Elsaß-Lothringen weitergesandt werden, ein neuer ermäßigter Tarif in Kraft.
Beispielsweise beträgt für ein 3 Kilogramm schweres Packet ohne Werthangabe von Berlin nach Paris, für
welches der Absender bei der Beförderung über Elsaß-Lothringen gegenwärtig 28 Sgr. im Frankirungsfalle zu
entrichten hat, das gesammte Porto etc. vom 1. September ab nur 18 Sgr. Die Postanstalten werden über
den neuen Tarif auf Nachfragen seiner Zeit nähere Auskunft geben.
Berlin W., den 22. August 1874.
Kaiserliches General-Postamt.
7. Konsulat- Wesen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs
den Kaufmann E. von Leesen in Nagasaki und
den Vize-Konsul Adolf Nast-Kolb in Rom
zu Konsuln des Deutschen Reichs,
den Berg-Ingenleur Karl Heym in Carloforte (Sardinien),
den Bank-Direktor Karl Krueger in Tönsberg, und
den Kaufmann Georg Barth in Aalesund
zu Vize-Konsuln des Deutschen Reichs
zu ernennen geruht.
Der Konsul des Deutschen Reichs Fr. Roth in Bayonne ist aus dem Konsulatsdienste ausgeschieden.
Der Posten wird vorläufig durch den Kaiserlichen Konsul R. Lindau verwaltet.
Dem Konsul Hermann Kreismann ist Namens des Deutschen Reichs das Exequatur als General-
Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin ertheilt worden.
Berlin, Carl Heymann's Verlag. Druck von F. Hoffschläger in Berlin.