Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

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1. Marine und Schiffahrt. 
Nach neuerer Anordnung der Lokalregierung von Malta ist es den von der Regentschaft Tripolis und von 
den Häfen des Rothen Meeres kommenden Schiffen gestattet, in die Quarantaine einzulaufen und unter der 
Bedingung sofortigen Wiederverlassens der Insel nicht suszeptible Waaren abzuladen. Personen, Thiere und 
suszeptible Waaren dürfen dagegen nicht gelandet werden (vergl. S. 316).
 
In der Navigatlonsschule zu Hamburg wird am 16. September d. Js. eine Seeschiffer-Prüfung für große 
Fahrt und glelchzeitig eine Seesteuermanns-Prüfung für große Fahrt beginnen.
 
5.  Konsulat- Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs 
den Bankdirektor Freiherrn Moritz von Baumbach in Milwankee (Wisconsin) und 
den Kaufmann Carl Rieken zu Minatitlan in Mexlco 
zu Vize-Konsuln des Deutschen Reichs ' 
zu ernennen geruht.
 
6. Druckfehler-Berichtigung. 
Auf Seite 321 des Central-Blattes ist in dem Verzeichniß der aus dem Reichsgebiete ausgewiesenen 
Ausländer unter 
Nr. 2 statt Heinrich Taß zu lesen: Heinrich Paß. 
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.
	        
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