Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben im 
Reichskanzler-Amt. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. 
  
  
  
II. Jahrgang. Berlin, Freitg, den 2. Oktober 1874. Nr.  40. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen:  Mittheilungen stellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche  Qualifi- 
über den Stand der Rinderpest; Verweisung von Aus- sation zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt 
ländern aus dem Reichsgebiete . Seite  343. sind..346. 
2. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- 5. Heimath-Wesen: Erkenntniß des Bundesamts für das 
münzen.... 345. Heimathwesen... 349. 
3. Zoll- und Steuer-Wesen: Kompetenzen von Steuerämtern 6. Kansulat-Wesen: Ernennunen ...350. 
... 356.  7. Mittheilung wegen Uebersicht der Publkationen des Reichs- 
4. Militär-Wesen: Bekanntmachung eines Nachtrags-Ver- und Staats-Anzeigers ... 350. 
zeichnisses solcher höheren Lehranstalten, welche zur Aus 
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Mittheilungen 
über den Stand der Rinderpest. 
VI. 
1. Oesterreich-Ungarn. 
In der zweiten Hälfte des Monats September herrschte die Rinderpest in Galizien (Bezirken: 
Husiatyn, Borsgczow, Podhajce, Zbaraj), Krain (Bezirken: Tschernembl, Rudolfswert), der Bukowina (Bezirk 
Czernowitz), Kroatien, Slavonien und der Militärgrenze. 
In Ungarn herrschte die Seuche in zwei Ortschaften des Zala'er Komitats. 
2. Rußland. 
Nach den bei der Kaiserlich russischen Regierung bis Anfang Septenber eingelaufenen Nachrichten war 
die Rinderpest vorzugsweise aufgetreten in den Gouvernements Bessarabien, Wiatka, Grodno, Kasan, 
Kiew, Minsk, Mohilew, Poltawa, Simbirsk, Taurien, Tambow und Cherson. Außerdem zeigte 
sich die Seuche in den Gouvernements Witebsk, Orel, Pensa, Twer und Charkow. 
Betreffs des Gouvernements Suwalki (vergl. Seite 332.) liegen neuere Nachrichten nicht vor. Die 
für die deutsche Grenze verfügten Sicherungsmaßregeln sind im Wesentlichen unverändert geblieben. 
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