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3. Zoll- und Steuer-Wesen.
Der Königl. bayerischen Aufschlags-Einnehmerei in Ussenheim, Hauptzollamtsbezirks Würzburg, ist
die Funktion einer Uebergangsstelle mit der Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen
übertragen worden.
Den Grohherzogl. badischen Steuereinnehmereien: Ebringen, St. Georgen, Schallstadt, und
Wolfenweiler im Hauptamtsbezirk Freiburg ist die Befugniß zur Ausstellung von Uebergangsscheinen für
Wein, Bier, Branntwein und Weingeist ertheilt worden.
Die Verbindungswege zwischen den Orten:
Hebstahl im Großherzogthum Hessen und Eberbach im Großherzogthum Baden,
Hesselbach-= - - * Ernstthal - -
sind als Uebergangsstraßen für den Verkehr mit Bier eröffnet, sowie die neu errichteten Ortseinnehmereien zu
Hebstahl und Hesselbach zur Revision und Eingangsabfertigung von Bier ermächtigt. worden. 4. Militär-Wesen.
Bekanntmachung
eines Nachtrags-Verzeichnisses solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse
über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Im Berfolg der Bekanntmachung vom 18. März d. Js. (Seite 105) wird hlerdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß die in dem anliegenden Nachtrags-Verzeichnisse ausgeführten höheren Lehranstalten, die Fortdauer
ihrer, den Anforderungen genügenden Einrichtungen vorausgesetzt, zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die
wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Die unter Litt. E. 1. aufgeführten Lehranstalten dürfen dergleichen Zeugnisse denjenigen ihrer Schüler
ausstellen, welche nach Absolvirung der ersten theoretischen Klasse die Reise für die Fachklasse erworben haben;
die unter Litt. E. 2. I. und II. aufgeführten Anstalten dürfen solche Zeugnisse nur auf Grund einer, im Bei-
sein eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen, wohlbestandenen Entlassungsprüfung ausstellen, für welche das
Reglement von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist.
Berlin, den 30. September 1874.
Das Reichskanzler-Amt.
Delbrück.